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Die Stadt Freiburg im Breisgau darf weiter bis zu 480 Euro im Jahr für das Anwohnerparken verlangen. Die deutliche Erhöhung sei rechtmäßig, erklärte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag. Der Normenkontrollantrag eines Freiburger Gemeinderats wurde damit zurückgewiesen.
Schon sein Eilantrag war im Juni abgewiesen worden. Mit der Parkgebühr werde neben der teilweisen Kostendeckung der legitime Zweck verfolgt, den besonderen Vorteil für die Anwohner mit Auto auszugleichen - nämlich den öffentlichen Parkraum ohne weitere Gebühren oder zeitliche Einschränkung zu nutzen, erklärte der Gerichtshof.
Die Gebührenregelung habe außerdem das Ziel, den Autoverkehr in der Innenstadt zu reduzieren und so weniger Treibhausgase ausstoßen zu lassen. Mit Blick auf das staatliche Klimaschutzziel und zum Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels sei dies zulässig. Die Gebührenerhöhung sei auch verhältnismäßig, weil für Stellplätze in Parkhäusern erheblich höhere Kosten anfallen würden.
Der Freiburger Gemeinderat hatte im Dezember 2021 eine neue Gebührenordnung beschlossen, die je nach Länge des Fahrzeugs eine acht- bis 16-fache Erhöhung der Parkgebühren vorsieht. Die Regelung trat im April in Kraft. Der Kläger wandte sich auch gegen Ausnahmeregelungen für Schwerbehinderte und Empfänger von Sozialleistungen, die der Gerichtshof nun ebenfalls für rechtmäßig erklärte.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
F.Dubois--AMWN