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Klimaschützer dürfen in Hamburg Zelte und Essensstände für Protestcamp aufbauen
Klimaschützer dürfen in Hamburg in einem Protestcamp diverse Zelte und Essensstände aufbauen. Das Camp darf aber nicht auf der Festwiese im Stadtpark stattfinden, wie das Verwaltungsgericht in der Hansestadt am Mittwoch urteilte. Die Richter gaben einem Eilantrag des Anmelders eines Protestcamps nur teilweise Recht. (Az: 19 E 3183/22)
Das Camp sollte laut Anmelder unter dem Motto "Gegen Erdgas, LNG und eine fossile Infrastruktur, die unsere Zukunft aufs Spiel setzt" vom 9. bis zum 15. August im Stadtpark stattfinden. Dafür sollten ab Donnerstag unter anderem vier Zirkuszelte sowie 40 Versorgungs- und Veranstaltungszelte, Feldküchen und eine Wasserinfrastruktur aufgebaut werden. Erwartet werden zwischen 4000 und 6000 Menschen.
Die Stadt untersagte das Camp im Stadtpark und wies den Veranstaltern eine Ersatzfläche im Altonaer Volkspark zu. Zudem verbat sie das Aufstellen der Infrastruktur, weil diese kein funktioneller Teil der Meinungskundgabe sei.
Das Gericht entschied nun, dass die Zelte, Feldküchen und Wasserversorgungsanlagen aufgebaut werden dürfen, weil ein inhaltlticher Bezug zu der vom Camp bezweckten Meinungsäußerung besteht. Die Verlegung in den Altonaer Volkspark bleibt aber bestehen.
Die Pflanzen und Tiere im Stadtpark genießen einen besonderen Schutz vor Störungen. Die Festwiese dient zudem der Erholung der Bevölkerung. Beides würde durch die Versammlung längerfristig beeinträchtigt, hieß es. Beide Seiten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben.
G.Stevens--AMWN