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Frau am Großglockner erfroren: Fünf Monate auf Bewährung für Begleiter
Weil er seine Freundin vor rund einem Jahr bei einer Bergtour am Großglockner zurückließ und sie dort erfror, ist ein 37-jähriger Österreicher wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Innsbrucker Landesgericht verhängte zudem am Donnerstag eine Geldstrafe in Höhe von 9400 Euro gegen den Mann aus Salzburg, wie die Nachrichtenagentur APA berichtete. Das Urteil wurde nach 13 Stunden Verhandlung gefällt.
In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter Norbert Hofer, die verstorbene 33-Jährige sei "Galaxien" vom alpinistischen Können des Salzburgers entfernt gewesen. Sie habe sich in dessen "Obhut" begeben und sei davon ausgegangen, dass er die "Verantwortung" für sie übernehme.
Der 37-Jährige hatte vor dem Richter gesagt, es täte ihm "unendlich leid", und beteuerte, er habe seine Freundin "geliebt". Zudem betonte der Angeklagte mehrfach, über "keinerlei Alpin-Ausbildung" zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein.
Die beiden waren nach seinen Angaben im Januar 2025 auf dem Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, in eine "Ausnahmesituation" geraten, wie APA berichtete. Er habe in Absprache mit ihr den Abstieg auf die Adlersruhe gewagt. Als er noch einmal umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit sein Leben gerettet.
Eine Gerichtsmedizinerin bestätigte, dass die am Berg zurückgelassene 33-Jährige an Unterkühlung starb. Zudem soll sie an einer Lungenentzündung gelitten haben.
S.F.Warren--AMWN