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Entlassung von früherer JA-Funktionärin aus Rechtspflegeausbildung rechtens
Die Entlassung einer Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist einer Gerichtsentscheidung zufolge vorerst rechtens. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies ihren Eilantrag gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Rechtspflegeranwärterin zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Frau habe ihre Ernennung "durch eine arglistige Täuschung" über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, hieß es.
Die Antragstellerin war von 2021 bis April 2024 Mitglied der AfD sowie ab 2023 Vorstandsmitglied der JA Hessen und zeitweise auch im Bundesvorstand der Jungen Alternative. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen stufte den dortigen Landesverband der JA im Jahr 2023 als rechtsextrem ein.
Bei ihrer Bewerbung als Rechtspflegerin habe sie im April 2024 eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben. Am Tag zuvor hatte sie per E-Mail ihren Austritt aus der JA erklärt. Im Juli wurde sie dann zur Rechtspflegeranwärterin ernannt. Im Dezember nahm das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe die Entscheidung wegen arglistiger Täuschung zurück.
Wie das Verwaltungsgericht nun im Eilverfahren entschied, ist die Rücknahme rechtlich voraussichtlich nicht zu beanstanden. Es bestehen durch ihre Funktionen in der AfD und der Jugendorganisation hinreichende Anhaltspunkte für Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Diese Zweifel rechtfertigten die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.
Die AfD hatte die frühere Jugendorganisation Junge Alternative (JA) im März 2025 aufgelöst, nachdem diese 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden war. Im November gründete sich eine neue Nachwuchsorganisation namens Generation Deutschland.
L.Mason--AMWN