-
Staatsmedien: Kim beaufsichtigt Test von hochmodernem Mehrfachraketenwerfer
-
Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam begonnen
-
Drei iranische Fußballerinnen ziehen Asylantrag in Australien zurück
-
Indian Wells: Zverev gegen Sinner erneut chancenlos
-
Formel 1 sagt Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien ab
-
Sonntagstrend: Union verliert leicht und liegt nun wieder gleichauf mit AfD
-
Demonstranten in Kuba randalieren in Büro von Kommunistischer Partei
-
Iran-Krieg: Schweiz lehnt zwei Überfluggesuche für US-Militärflugzeuge ab
-
Handball: Kiel mit Statement-Sieg im Derby
-
Schmähpreis Goldene Himbeere für "Krieg der Welten" und "Schneewittchen"
-
Sachsen-Anhalt: Fraktionschefin von Angern führt Linke in Landtagswahlkampf
-
Snowboard: Hofmeister triumphiert in Kanada
-
Díaz-Platzverweis: Kompany bedient - Dingert räumt Fehler ein
-
Trump drängt andere Länder zur Entsendung von Kriegsschiffen in Straße von Hormus
-
Raimund erlebt Desaster - Deschwanden schreibt Geschichte
-
Slowakei gibt Blockade in letzter Minute auf: EU-Sanktionen gegen Moskau verlängert
-
Trotz Negativzahlen: DBS zieht positive Bilanz
-
Erstmals seit sieben Jahren US-Flagge an Botschaft in Venezuela gehisst
-
In Unterzahl: Bayern erkämpft Punkt in Leverkusen
-
Hecking verpasst perfekten Einstand
-
Adeyemi und Reggiani jubeln: BVB hält Verfolger auf Abstand
-
Steinmeier und Merz würdigen verstorbenen Philosophen Habermas
-
Verfolgung: Hettich-Walz fällt weit zurück - Voigt stark
-
Philosoph Jürgen Habermas mit 96 Jahren gestorben
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Linke und BSW küren Spitzenkandidaten
-
Belgiens Regierungschef fordert Ukraine-Verhandlungen der EU mit Russland
-
Nobelpreisträger Stiglitz: Trump hat "Handgranate auf Weltwirtschaft geworfen"
-
Israels Verteidigungsminister: Iran-Krieg zwei Wochen nach Beginn in "entscheidender Phase"
-
Popp verlässt den VfL Wolfsburg und wechselt zum BVB
-
Philosoph Jürgen Habermas gestorben
-
Paderborn verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
-
Bei Kornetka-Debüt: Braunschweig gelingt Befreiungsschlag
-
Verfolgung von Otepää: Biathlet Nawrath auf Rang acht
-
Aicher starke Vierte - und vor Shiffrin
-
Iranische Behörden: "Normaler" Betrieb auf Öl-Insel Charg trotz US-Angriffen
-
Nur Vierte: Forster verpasst Gold-Hattrick klar
-
Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - Israel verurteilt "Epidemie des Antisemitismus"
-
SPD und CDU stimmen für Koalitionsvertrag: Weg für Rot-Schwarz in Brandenburg frei
-
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsministerin Oldenburg führt Linke in Landtagswahl
-
Nachträgliche Verleihung von Karlspreis an belarussische Oppositionelle Kolesnikowa
-
Berliner Abgeordnetenhauswahl: FDP wählt Landeschef Meyer zu Spitzenkandidat
-
US-Regierung kritisiert Nachrichtensender CNN wegen Berichten über Iran-Krieg
-
Klimabilanz 2025: Deutsche CO2-Emissionen sinken nur minimal
-
Nach 14 Jahren: Popp verlässt den VfL Wolfsburg
-
Maier führt offene deutsche Staffel zu Silber
-
Rothfuss und Schmiedt deutsche Fahnenträger bei Schlussfeier
-
Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an
-
Berichte: Innenministerium will Finanzierungs-Stopp für unabhängige Asylberatung
-
Nur Vierte nach dem ersten Lauf: Forster muss aufholen
-
KfW-Befragung: Viele deutsche Mittelständler ziehen sich aus US-Geschäft zurück
Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
Anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Exfreundin vor ihrer Wohnungstür in Berlin ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juli, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der zum Urteilszeitpunkt 46-Jährige akzeptierte nicht, dass sich die Frau wenige Monate zuvor nach vier Jahren Beziehung von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 678/25)
Dem Landgericht zufolge verfolgte und bedrängte er seine frühere Partnerin regelmäßig, beleidigte und bedrohte sie. Im August 2024 lauerte er ihr vor ihrer Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde auf und stach mindestens 20 Mal mit einem Messer in ihren Hals, Nacken und Oberkörper. Sie verblutete noch am Tatort.
Der Vorsitzende Richter Thomas Groß schilderte den Tattag bei der Urteilsverkündung am Landgericht. Demnach waren die beiden schon anderthalb Stunden vor dem Mord aufeinandergetroffen. Das spätere Opfer war zu dem Zeitpunkt in Begleitung eines anderen Manns, dem der Angeklagte ungefragt ein Video zeigte. Auf diesem war Groß zufolge die Getötete beim Sex mit dem Angeklagten zu sehen.
Als sie später ihr Haus verließ, griff ihr früherer Lebensgefährte sie an und erstach sie. Kurz nach der Tat wurde er festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Vor Gericht entschuldigte er sich. "Ich bereute es zutiefst", sagte er.
Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe aus Eifersucht gehandelt und in der Überzeugung, dass die Frau sein Besitz sei. Er habe sich außerdem dafür rächen wollen, dass sie sich von ihm getrennt und mit einem anderen Mann verabredet habe.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Berliner Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde rechtskräftig.
M.Fischer--AMWN