-
Vor Trump-Reise: USA und China beraten über Handel
-
Rund 4,7 Millionen Menschen zur Kommunalwahl in Hessen aufgerufen
-
Frankreichs Kommunalwahlen als Stimmungstest für Präsidentschaftswahl 2027
-
Staatsmedien: Kim beaufsichtigt Test von hochmodernem Mehrfachraketenwerfer
-
Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam begonnen
-
Drei iranische Fußballerinnen ziehen Asylantrag in Australien zurück
-
Indian Wells: Zverev gegen Sinner erneut chancenlos
-
Formel 1 sagt Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien ab
-
Sonntagstrend: Union verliert leicht und liegt nun wieder gleichauf mit AfD
-
Demonstranten in Kuba randalieren in Büro von Kommunistischer Partei
-
Iran-Krieg: Schweiz lehnt zwei Überfluggesuche für US-Militärflugzeuge ab
-
Handball: Kiel mit Statement-Sieg im Derby
-
Schmähpreis Goldene Himbeere für "Krieg der Welten" und "Schneewittchen"
-
Sachsen-Anhalt: Fraktionschefin von Angern führt Linke in Landtagswahlkampf
-
Snowboard: Hofmeister triumphiert in Kanada
-
Díaz-Platzverweis: Kompany bedient - Dingert räumt Fehler ein
-
Trump drängt andere Länder zur Entsendung von Kriegsschiffen in Straße von Hormus
-
Raimund erlebt Desaster - Deschwanden schreibt Geschichte
-
Slowakei gibt Blockade in letzter Minute auf: EU-Sanktionen gegen Moskau verlängert
-
Trotz Negativzahlen: DBS zieht positive Bilanz
-
Erstmals seit sieben Jahren US-Flagge an Botschaft in Venezuela gehisst
-
In Unterzahl: Bayern erkämpft Punkt in Leverkusen
-
Hecking verpasst perfekten Einstand
-
Adeyemi und Reggiani jubeln: BVB hält Verfolger auf Abstand
-
Steinmeier und Merz würdigen verstorbenen Philosophen Habermas
-
Verfolgung: Hettich-Walz fällt weit zurück - Voigt stark
-
Philosoph Jürgen Habermas mit 96 Jahren gestorben
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Linke und BSW küren Spitzenkandidaten
-
Belgiens Regierungschef fordert Ukraine-Verhandlungen der EU mit Russland
-
Nobelpreisträger Stiglitz: Trump hat "Handgranate auf Weltwirtschaft geworfen"
-
Israels Verteidigungsminister: Iran-Krieg zwei Wochen nach Beginn in "entscheidender Phase"
-
Popp verlässt den VfL Wolfsburg und wechselt zum BVB
-
Philosoph Jürgen Habermas gestorben
-
Paderborn verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
-
Bei Kornetka-Debüt: Braunschweig gelingt Befreiungsschlag
-
Verfolgung von Otepää: Biathlet Nawrath auf Rang acht
-
Aicher starke Vierte - und vor Shiffrin
-
Iranische Behörden: "Normaler" Betrieb auf Öl-Insel Charg trotz US-Angriffen
-
Nur Vierte: Forster verpasst Gold-Hattrick klar
-
Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - Israel verurteilt "Epidemie des Antisemitismus"
-
SPD und CDU stimmen für Koalitionsvertrag: Weg für Rot-Schwarz in Brandenburg frei
-
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsministerin Oldenburg führt Linke in Landtagswahl
-
Nachträgliche Verleihung von Karlspreis an belarussische Oppositionelle Kolesnikowa
-
Berliner Abgeordnetenhauswahl: FDP wählt Landeschef Meyer zu Spitzenkandidat
-
US-Regierung kritisiert Nachrichtensender CNN wegen Berichten über Iran-Krieg
-
Klimabilanz 2025: Deutsche CO2-Emissionen sinken nur minimal
-
Nach 14 Jahren: Popp verlässt den VfL Wolfsburg
-
Maier führt offene deutsche Staffel zu Silber
-
Rothfuss und Schmiedt deutsche Fahnenträger bei Schlussfeier
-
Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an
BGH bestätigt Hildesheimer Betrugsurteil um widerrufene Lastschriften weitgehend
In einem Betrugsprozess um widerrufene Lastschriften im Zusammenhang mit Scheingeschäften mit Mobiltelefonen mit einem Millionenschaden hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil weitgehend bestätigt. Der 33-jährige Angeklagte ist damit rechtskräftig wegen Beihilfe zum Computerbetrug verurteilt, wie das Landgericht Hildesheim am Montag mitteilte. Lediglich den Schuldspruch wegen versuchten Betrugs hob der BGH auf.
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Oktober 2024 zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann einem Mitbeschuldigten dabei geholfen, im Großraum Hannover Scheinfirmen aufzubauen.
Über deren Konten wurden Lastschriften im Zusammenhang mit angeblichen Geschäften mit Mobiltelefon eingereicht. Zur angeblichen Bezahlung nahmen die Angeklagten zwischen verschiedenen Firmenkonten des Netzwerks Lastschriftabbuchungen vor.
Nach dem Geldeingang wurden die Beträge dann per Eilüberweisung auf andere Konten weitergeleitet, unter anderem ins Ausland. Anschließend legten die Beteiligten Widerspruch gegen die Lastschriften ein, wodurch die Beträge auf die Ursprungskonten zurückgebucht wurden, obwohl das Geld gar nicht mehr verfügbar war.
Die Banken waren entsprechend dem Lastschriftenverfahren zur Rückbuchung verpflichtet. So entstand ein Schaden von rund 26 Millionen Euro, der später teilweise ausgeglichen werden konnte.
Der Angeklagte hatte außerdem bei einer Bank in Braunschweig einen gefälschten Scheck einer US-Bank über fünf Millionen Dollar eingereicht. Die Fälschung wurde jedoch erkannt, so dass kein Schaden entstand. Der Mann wurde deshalb wegen versuchten Betrugs verurteilt, was der BGH nun aufhob. Über diesen Vorwurf und das Strafmaß muss das Landgericht erneut entscheiden.
L.Miller--AMWN