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Huawei-Ausschluss von Mobilfunknetz: EuGH-Gutachten stärkt Politik den Rücken
In der Debatte um den Ausschluss ausländischer Ausrüster vom 5G-Netz stärkt ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der Politik den Rücken. EU-Länder dürfen Hard- und Software für Mobilfunknetze demnach mit der Begründung ausschließen, dass der Hersteller ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellt. Das schlug die zuständige Generalanwältin Tamara Ćapeta am Donnerstag zur Entscheidung vor - ein Urteil ist es noch nicht. (Az. C-354/24)
Es ging um einen Streit aus Estland. Im Jahr 2022 beantragte ein estnischer Telekommunikationsanbieter bei den Behörden, dass er Hard- und Software des chinesischen Ausrüsters Huawei in 2G, 4G- und 5G-Netzen verwenden dürfe. Die Behörden hielten das für ein Sicherheitsrisiko und der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Tallinn. Dieses fragte den EuGH danach.
Die Generalanwältin hielt ein solches Vorgehen eines EU-Lands nun grundsätzlich für zulässig. Sie betonte aber, dass die Entscheidung gerichtlich überprüfbar sein müsse. Notwendig sei eine konkrete Risikobewertung, ein allgemeiner Verdacht reiche nicht aus. Nationale Behörden dürften sich dabei auf Einschätzungen der EU stützen.
Ende Januar kündigte die EU-Kommission an, dass sie "Hochrisiko"-Ausrüster EU-weit vom 5G-Netz ausschließen und so den Zugang chinesischer Firmen beschränken will. Brüssel will in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit den 27 EU-Ländern eine schwarze Liste solcher Ausrüster erstellen.
In Deutschland ist ein Verbot der chinesischen Ausrüster Huawei und ZTE schon beschlossene Sache. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Mobilfunkunternehmen keine Bauteile der beiden Hersteller mehr in ihren Rechenzentren für das 5G-Netz verwenden. Bis Ende 2029 müssen sie auch die Bestandteile der Funkmasten ersetzen.
Nach Kommissionsangaben haben neben Deutschland zwölf weitere Staaten bereits ähnliche Schritte eingeleitet. Brüssel will nun dafür sorgen, dass sich alle EU-Mitgliedsländer ein Beispiel daran nehmen. Die Kommission hatte schon vor mehreren Jahren vor Risiken durch Huawei und ZTE gewarnt. Die schwarze Liste könnte künftig aber auch Ausrüster aus anderen Staaten treffen.
Hintergrund der Sorgen um die Netzsicherheit ist seit Jahren, dass chinesische Firmen gesetzlich zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Staat verpflichtet sind. Befürchtet wird, dass sie auf Anweisung der Führung in Peking Hintertüren einbauen, um etwa im Krisenfall IT- und Telefonnetze zu sabotieren.
Die Vorschläge der EU-Kommission werden noch im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Staaten diskutiert. Danach kann die Kommission eine erste Liste aufstellen. Drei Jahre später soll das Verbot greifen.
Nach den Schlussanträgen der Generalanwältin sind am EuGH nun die Richterinnen und Richter an der Reihe, zu entscheiden. Sie müssen sich bei ihrem Urteil nicht an das Gutachten halten, orientieren sich aber erfahrungsgemäß oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht veröffentlicht.
P.Silva--AMWN