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Israelisches Parlament billigt Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen"
Das israelische Parlament hat ein umstrittenes Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" gebilligt. Bei der dritten und abschließenden Lesung stimmten am Montag 62 Knesset-Abgeordnete für das von der rechtsextremen Koalitionspartei Otzma Jehudit eingebrachte Vorhaben, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, 48 sprachen sich dagegen aus. Das Gesetz sieht die Einführung der Todesstrafe für palästinensische Straftäter vor, die Israelis aus "terroristischen" Motiven töten - nicht aber für Israelis, die einen Palästinenser töten.
Bei der Abstimmung gab es zudem eine Enthaltung; die restlichen neun von insgesamt 120 Abgeordneten war nicht zugegen.
Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden".
Von einem Militärgericht im besetzten Westjordanland verurteilte Palästinenser müssen nun obligatorisch mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie wegen vorsätzlicher und als "Terrortat" eingestufter tödlicher Anschläge schuldig befunden wurden. Das Strafmaß kann dem Entwurf zufolge unter "besonderen Umständen" auf lebenslange Haft abgemildert werden.
Bereits im Vorfeld hatten Aktivisten angekündigt, das Gesetz juristisch anzufechten. Die israelische Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte in Israel teilte kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes mit, dass sie beim Obersten Gerichtshof des Landes Klage dagegen eingereicht habe.
Die Todesstrafe ist bislang in Israel faktisch ausgesetzt, auch wenn sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Zuletzt wurde 1962 der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet, einer der Hauptorganisatoren der Deportation europäischer Juden in die NS-Vernichtungslager.
UN-Rechtsexperten hatten im Februar vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gewarnt. Gerichten würde damit die Möglichkeit genommen würde, mildernde Umstände zu berücksichtigen und ihr Urteil von der Schwere der Schuld abhängig zu machen, erklärten sie.
Auch die Bundesregierung äußerte sich besorgt. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts bekräftigte die "klare Ablehnung" der Pläne und verwies auf eine gemeinsame Erklärung von Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) und seinen Kollegen aus Frankreich, Italien und Großbritannien. In ihrer Stellungnahme hatten die vier Außenminister am Sonntag erklärt, besonders beunruhigend sei der "faktisch diskriminierende Charakter" des Gesetzentwurfs.
O.Karlsson--AMWN