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Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Haft für Kritiker
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der mehr als ein Jahr dauernden Untersuchungshaft für einen regierungskritischen russischen Historiker verurteilt. Russland habe zudem das Recht von Juri Dmitrijew auf ein faires Verfahren verletzt, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärte in Moskau, Russland erkenne das Urteil nicht an.
Der Historiker war 2021 in einem umstrittenen Prozess wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs seiner Adoptivtochter zu 15 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt worden.
Dmitrijew, der unter anderem zu den Gulag genannten sowjetischen Straflagern forschte, war 2016 erstmals festgenommen worden. Ermittler hatten in der Wohnung des Historikers Nacktbilder seiner Tochter gefunden. Nach Angaben seines Anwalts hatte Dmitrijew seine Adoptivtochter nackt fotografiert, da er ihre Wachstumsstörung dokumentieren wollte.
Dmitrijew und mehrere Menschenrechtsorganisationen werteten das Verfahren gegen ihn als Versuch der russischen Behörden, den Forscher mundtot zu machen. Der Historiker hatte in der nordwestrussischen Region Karelien in einer Zweigstelle der Organisation Memorial jahrzehntelang daran gearbeitet, Massengräber zu orten und die sterblichen Überreste von Menschen zu exhumieren, die unter der Herrschaft des sowjetischen Diktators Josef Stalin getötet worden waren.
Die Organisation Memorial wurde im Jahr 2021 verboten, nachdem russische Behörden sie zuvor bereits als "ausländischen Agenten" eingestuft hatten. Im Jahr 2022 war Memorial mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden.
Die Straßburger Richter verurteilten Russland zu einem Schadensersatz von 2000 Euro. Sie werfen Moskau vor, dass die Untersuchungshaft zu lange gedauert habe und Dmitrijew keinen Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl gehabt habe. Zur Frage, ob es sich um einen politischen Prozess gehandelt habe, äußerten die Richter sich nicht, da hierfür Beweise fehlten.
Russland war nach dem Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen worden, zu dem der EGMR gehört. Das Gericht befasst sich jedoch weiter mit den bis dahin eingereichten Fällen. Die Urteile werden von Russland jedoch ignoriert.
F.Dubois--AMWN