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Schwarzfahren entkriminalisieren: Hubig-Vorstoß löst geteiltes Echo aus
Schwarzfahren soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nicht mehr als Straftat verfolgt werden. Dieser Vorstoß der SPD-Politikerin zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein stieß am Dienstag allerdings auf ein geteiltes Echo.
Hubig begründete ihre Forderung nach einem Ende der strafrechtlichen Verfolgung des Schwarzfahrens unter anderem mit der Überlastung von Gerichten und Gefängnissen. "Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten", sagte die Ministerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag. Hubig stellte zudem den Sinn der bisherigen Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen infrage, die Strafgelder für Schwarzfahren nicht zahlen können.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in denen die Polizei wegen "Beförderungserschleichung" tätig wurde. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 wegen des Erschleichens von Leistungen 21.881 Menschen zu Geldstrafen verurteilt. Schwarzfahrer werden allerdings in dieser Statistik nicht gesondert ausgewiesen.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe), ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung werde es "mit der Union nicht geben". Beim Fahren ohne Fahrschein gehe es "nicht um einen Streich, sondern um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt".
Nur weil das Schwarzfahren eine Straftat sei, dürften Fahrkartenkontrolleure eine verdächtige Person festhalten, bis die Polizei vor Ort sei, betonte Krings. "Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben. Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen.".
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnte Hubigs Pläne ab. Das Erschleichen von Leistungen müsse eine Straftat bleiben, "sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen", sagte der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der "Rheinischen Post".
Nach Ansicht der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) würde eine Herabstufung des Erschleichens von Leistungen zu einer Ordnungswidrigkeit die Sicherheitslage im Bahnbetrieb weiter verschärfen. Wenn Regeln "an Verbindlichkeit verlieren, steigt nicht die Akzeptanz, sondern die Bereitschaft, sie zu missachten".
Ablehnung kam auch von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). "Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt", sagte der Gesamtbetriebsratsvorsitzender von DB Regio, Ralf Damde, der "Süddeutschen Zeitung". Insbesondere nach dem brutalen Angriff mit Todesfolge eines Schwarzfahrers auf einen Zugbegleiter Anfang Februar sei eine Entkriminalisierung das völlig falsche Zeichen.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erklärte, Schwarzfahren verursache jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. "Diese Verluste treffen nicht nur die Verkehrsunternehmen, sondern am Ende auch die ehrlichen Fahrgäste, die ihr Ticket bezahlen."
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, verteidigte dagegen die Pläne Hubigs. Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens treffe "überproportional Menschen in Armut" und binde Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte "mit tausenden Verfahren", sagte Wegge der Nachrichtenagentur AFP. Das erhöhte Beförderungsentgelt bei ertappten Schwarzfahrern reiche als Konsequenz aus.
Ähnlich äußerte sich die Grünen-Obfrau im Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Lena Gumnior. Sie verwies auf einen Gesetzentwurf ihrer eigenen Partei, nach dem das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Die Verkehrsbetriebe sähen zur Abschreckung bereits hohe Geldstrafen vor, sagte Gumnior AFP.
Auch aus Sicht der Linken ist eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens überfällig. Fraktionsvize Clara Bünger nannte es in der "Rheinischen Post" einen "Skandal, dass in diesem Land noch immer vor allem arme Menschen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie sich ein Ticket nicht leisten können".
Der Deutsche Richterbund (DRB) sprach sich dafür aus, "den Straftatbestand der Beförderungserschleichung auf seinen strafwürdigen Kern zu beschränken". DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte, Schwarzfahren sollte "nur noch in Fällen strafbar sein, in denen die Betroffenen technische Zugangsbarrieren überwinden oder Zugangskontrollen umgehen".
Th.Berger--AMWN