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Rechtswidrige Gebühr: Gericht verbietet Wiesbadener Wassercent
Im Streit über den sogenannten Wassercent der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel diesen für rechtswidrig erklärt. Er gab damit am Mittwoch dem Land Hessen Recht. Die Stadt hatte die Steuer zum Jahr 2024 eingeführt - unter anderem, um den kommunalen Haushalt zu finanzieren und um das Wassersparen zu fördern.
Auf je 1000 Liter Trinkwasser entfallen demnach zusätzliche 90 Cent an Steuern für Privathaushalte und Betriebe. Das hessische Innenministerium, die zuständige Aufsichtsbehörde, stoppte die Steuer aber. Dagegen zog die Stadt vor Gericht.
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht erklärte den Wassercent vor einem Jahr für zulässig. Dagegen legte das Land Berufung ein und hatte nun Erfolg. Denn die Gebühr verstößt gegen das Kostendeckungsprinzip, wie der Gerichtshof ausführte. Gebühren müssten tatsächliche Aufwendungen komplett ausgleichen können - dürften aber keine zusätzlichen Einnahmen generieren.
Die Wasserverbrauchsteuer wirke aber wie eine zusätzliche Gebühr. Außerdem sei sie unverhältnismäßig, wenn es um den lebensnotwendigen Verbrauch von Wasser als Lebensmittel und zur Hygiene gehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zwar nicht zugelassen, dagegen kann aber noch Beschwerde eingelegt werden.
A.Malone--AMWN