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Abrechnungsbetrug mit Medizinprodukten: Haftstrafe für Kölner Pflegedienstbetreiber
Wegen zu Unrecht abgerechneter Medizinprodukte ist der Betreiber eines Kölner Pflegediensts zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach den 47-Jährigen am Donnerstag des Betrugs in 30 Fällen schuldig, wie das Gericht mitteilte. Ein ebenfalls angeklagter Apotheker wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Laut Anklage hatte das Unternehmen des 47-Jährigen häusliche Versorgung von Patienten mit Hilfs- und Verbandsmitteln, also etwa Wundversorgung, angeboten. Als Geschäftsführer des Unternehmens ließ sich der Angeklagte von verschiedenen Ärzten Rezepte für bestimmte Hilfsmittel ausstellen, welche die Patienten gar nicht benötigten und die er auch nicht wirklich bestellte.
Sein Komplize, der 55-jährige Apotheker, reichte laut Staatsanwaltschaft dennoch entsprechende Rechnungen bei den Krankenkassen ein, die diese für echt hielten und erstatteten. Das Geld leitete der Apotheker laut Anklage mit einem Abzug von zehn Prozent an der 47-Jährigen weiter. Insgesamt sollen auf diesem Weg 3,6 Millionen Euro abgerechnet worden sein.
Th.Berger--AMWN