-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
Mord an Psychologin in Baden-Württemberg: Höchststrafe für Täter rechtskräftig
Nach dem Mord an einer Psychologin in Offenburg ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts der baden-württembergischen Stadt. Es hatte im August gegen den damals 43-Jährigen die Höchststrafe verhängt. (Az. 1 StR 592/25)
Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine frühere Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen ist. Außerdem behielt es die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor. Es sah als erwiesen an, dass er die 37-Jährige im Februar 2025 in der Nähe ihrer Praxis in einem Hinterhof in der Offenburger Innenstadt angegriffen und ihr mehr als 30 Messerstiche versetzt hatte. Sie war zu dem Zeitpunkt schwanger.
Eine Passantin fand die schwer verletzte Frau auf offener Straße. Die Hilfe von alarmierten Rettungskräften kam aber zu spät, die Psychologin starb wenig später. Sie hatte den Angeklagten 2021 in einer psychiatrischen Klinik behandelt. Dem Landgericht zufolge war diese Therapie das Motiv für die Tat. Der spätere Mörder habe sich nicht sachgerecht behandelt gefühlt. Er habe die Frau für ihr Verhalten bestrafen und töten wollen.
Das Landgericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil die Frau nicht mit einem Angriff gerechnet hatte. Als niedrigen Beweggrund wertete es, dass der Mann das Opfer für seine Lebenssituation verantwortlich machte, die er als unbefriedigend empfand. Dafür habe er sich rächen wollen.
Schon unmittelbar nach der Tat wurde nach dem Mann gefahndet. Einen Tag später wurde er festgenommen, der Prozess gegen ihn begann im Juli. Nach dem Urteil wandte er sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, und das Offenburger Urteil wurde rechtskräftig.
H.E.Young--AMWN