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Gericht: Verfassungsschutz darf Verein Jüdische Stimme vorläufig als extremistisch einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost vorläufig als "gesichert extremistisch" einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel hetzt und "völkerverständigungswidrige Bestrebungen" verfolgt.
Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf mehrere öffentliche Äußerungen des Vereins nach dem Hamas-Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023. In Beiträgen in sozialen Netzwerken habe der Verein unter anderem israelische Schilderungen über Vergewaltigungen durch die Hamas als Erfindungen bezeichnet und erklärt, gegen eine Völkermord begehende Besatzungsmacht sei auch bewaffneter Widerstand zulässig.
Laut Gerichtsangaben standen dabei nicht mehr die Kritik an der israelischen Politik oder die Lage im Gazastreifen im Vordergrund. Vielmehr seien Äußerungen gefallen, die eine Glorifizierung und Billigung des Vorgehens der Hamas darstellten und einer Unterstützung der radikalislamischen Palästinenserorganisation nahekämen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den Verein im Juli 2024 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Bekannt wurde dies durch den im Juni 2025 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Verfassungsschutz im vergangenen April vorläufig untersagt, den Verein im Verfassungsschutzbericht entsprechend zu bezeichnen. Dabei ging es aber um die Bezeichnung als gesichert extremistische Bestrebung im veröffentlichten Bericht selbst, nicht um die Einstufung als solche. Das Verwaltungsgericht Köln berücksichtigte in seinem Verfahren auch spätere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.
Der Verein bildet laut Gericht die deutsche Sektion des internationalen Dachverbands European Jews for a Just Peace (EJJP) und ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Laut seiner Satzung will der Verein Menschen jüdischer Herkunft eine Plattform dafür bieten, sich für Völkerverständigung sowie vor allem eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und den Palästinensern einzusetzen.
Gegen die Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Th.Berger--AMWN