-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform
Im Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland sollen Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden sollen. So will die Bundesregierung auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption oder Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfassen. Zugleich soll damit die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, mit dem Gesetzentwurf würden Strafbarkeitslücken geschlossen und "dabei insbesondere auch die Nachfrageseite" in den Blick genommen. "Wer moderne Sklaverei ausnutzt, indem er wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, darf nicht straffrei davonkommen."
Auch Deutschland sei Tatort von Menschenhandel und Ausbeutung, betonte Hubig. "In Bordellen, in Nagelstudios, auf dem Bau oder im Schlachthof: Die moderne Sklaverei findet an vielen Orten statt." Betroffene würden "mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet". Der Rechtsstaat müsse entschlossen und effektiv gegen "diese menschenverachtende Form von Kriminalität" vorgehen.
Tatbestände zum Menschenhandel wurden im Strafgesetzbuch zuletzt 2016 neu gefasst. Die Vorschriften dazu seien "überarbeitungsbedürftig", die Tatbestände "unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch", erklärte das Bundesjustizministerium. Niedrige Verurteilungszahlen zeigten die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung.
Der Gesetzentwurf sieht daher eine grundlegende Reform der Menschenhandelsdelikte sowie der Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung im Strafgesetzbuch vor. So sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfasst sein.
Künftig soll sich zudem strafbar machen, wer Dienstleistungen von Menschen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind, etwa in Nagelstudios oder auf Baustellen. Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine sogenannte Nachfragestrafbarkeit nur bei der Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen.
Zum Schutz vor sexueller Ausbeutung sollen die Strafrahmen für Täterinnen und Täter angehoben werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung, insbesondere bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung, soll durch neue Tatbestände und höhere Strafen verbessert werden.
Betroffene von Menschenhandel werden laut Justizministerium in Zusammenhang mit ihrer Ausbeutungssituation häufig dazu gebracht, andere Straftaten zu begehen. Um diese Zwangslage deutlicher hervorzuheben, wird in der Strafprozessordnung schließlich eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Strafverfahren gegen die Betroffenen einzustellen.
X.Karnes--AMWN