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Mordanklage nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erhoben
Rund vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der 26-jährige Verdächtige wegen Mordes angeklagt worden. Es sei von einer Tat aus niedrigen Beweggründen auszugehen, erklärte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Donnerstag. Der Beschuldigte soll den Zugbegleiter nach einer Fahrtkartenkontrolle am 2. Februar bei Landstuhl mehrere Schläge versetzt haben, als dieser ihn der Bahn verwies.
"Nach den durchgeführten Ermittlungen handelte der Angeschuldigte aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle", teilte die Behörde weiter mit. Der Beschuldigte habe das Tatgeschehen bei richterlichen Vernehmungen und gegenüber einem forensisch-psychologischen Gutachter objektiv eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teils auf Erinnerungslücken berufen. Die Anklage erging zum Landgericht Zweibrücken. Es muss nun über die Eröffnung der Prozesses entscheiden.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus und trat eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals los. Die Deutsche Bahn hielt einen "Sicherheitsgipfel" mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden ab. Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Ausrüstung der Mitarbeiter sowie mehr Kooperation mit der Bundespolizei.
Die Attacke ereignete sich während der Fahrt eines Regionalzugs bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz. Laut Staatsanwaltschaft kontrollierte der Zugbegleiter den 26-Jährigen. Da dieser keinen Fahrschein hatte, forderte ihn zur Vorlage seines Ausweises aus. Als der Angeklagte dies nicht tat, verwies er ihn des Zugs. Daraufhin versetzte dieser dem Bahnmitarbeiter mehrere Faustschläge gegen den Kopf. Dieser stützte bewusstlos zu Boden und erlitt eine letztlich tödliche Hirnblutung.
G.Stevens--AMWN