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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen
Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen "mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben", teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen "konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte" dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens "die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft" zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für "Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip", etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft, um sie wegen mutmaßlicher verfassungswidriger Bestrebungen schärfer unter die Lupe nehmen zu können. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln.
Th.Berger--AMWN