-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
In Nationalsozialismus verfolgte Zeugen Jehovas: Streit um Archiv geht in nächste Runde
Der Rechtsstreit um ein Familienarchiv von im Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nach Angaben vom Freitag ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Kölner Gericht muss nun insbesondere aufklären, wie die Eigentumsverhältnisse des Archivs beim Kauf durch den Bund tatsächlich lagen und ob der Erwerb rechtmäßig war. (Az. V ZR 92/25)
Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde im Nationalsozialismus verfolgt - unter anderem, weil ihre Mitglieder weder Militärdienst leisteten noch in NS-Organisationen eintraten. Viele von ihnen leisteten Widerstand und halfen anderen Verfolgten.
Etwa 14.000 Zeugen Jehovas wurden im Nationalsozialismus inhaftiert. Mehr als 1700 von ihnen starben nach Angaben der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Sie wurden hingerichtet oder starben wegen der schrecklichen Bedingungen in der Haft. Erst am Mittwoch wurde in Berlin ein Mahnmal für die Religionsgemeinschaft eingeweiht.
Vor dem BGH ging es um den Fall der dreizehnköpfigen Familie Kusserow aus Nordrhein-Westfalen. Zwei Brüder der Familie wurden als sogenannte Kriegsdienstverweigerer hingerichtet. Der Vater und ein weiterer Bruder starben an den Folgen ihrer Inhaftierung. Die älteste Tochter Annemarie Kusserow sammelte Briefe, Fotos und Todesurteile ihrer Angehörigen und archivierte sie - eine "einzigartige Dokumentation", wie es die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im März ausdrückte.
Annemarie Kusserow überlebte Verfolgung und Krieg und pflegte das Familienarchiv bis zu ihrem Tod im Jahr 2005. In ihrem Testament bestimmte sie die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, einen Verein der Zeugen Jehovas, zur Alleinerbin. Außerdem verfügte sie, dass das Archiv dann zur Verfügung stehen solle, wenn ihr Bruder die Dokumente kopiert und eingescannt habe. Der Bruder schrieb ein Buch über das Schicksal seiner Familie.
2009 verkaufte er das Archiv an den Staat. Wie es dazu kam, ist nicht ganz klar. Zunächst fragte eine Historikerin bei dem Verein an, um die Dokumente für eine Ausstellung auszuleihen. Dieser verwies an den Bruder, der sie zu dem Zeitpunkt hatte. In der entsprechenden E-Mail ging es allerdings nur um eine Leihgabe, nicht um einen Verkauf.
Die Zeugen Jehovas zogen vor Gericht, um die Rückgabe des Archivs zu erreichen, sie wollen das Archiv selbst ausstellen. Vor allem stört sie, dass es momentan in einem Museum der Bundeswehr zu sehen ist - die Religionsgemeinschaft lehnt Militärdienst ab. Auch sei in Dresden nur ein kleiner Teil der Sammlung ausgestellt, argumentierten sie.
Die Revision des klagenden Vereins der Zeugen Jehovas hatte vor dem BGH nun Erfolg. Nach Ansicht des BGH reicht der bisher festgestellte Sachverhalt nicht aus, um sicher zu sagen, dass der Bund das Archiv rechtmäßig kaufte. Deshalb habe das Kölner Oberlandesgericht dessen Klage auf Herausgabe des Materials nicht einfach abweisen dürfen.
Zur Klärung des Rechtsstreits seien letztlich "weitere Feststellungen erforderlich", hieß es. Das Kölner Oberlandesgericht muss nun klären, ob etwa Annemarie Kusserow Alleineigentümerin der Dokumente war, wie der Besitzverlust an dem Archiv genau erfolgte und ob der Staat beim Erwerb des Archivs ausreichende Nachforschungen zur Berechtigung des Bruders von Annemarie Kusserow als Verkäufer angestellt hat.
T.Ward--AMWN