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Bewährungsstrafen für Schlachthofmitarbeiter wegen Misshandlung kranker Rinder
Drei ehemalige Mitarbeiter eines Schlachthofs sind am Montag vom Amtsgericht im niedersächsischen Bad Iburg wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Bewährungsstrafen und Geldbußen verurteilt worden. Das Gericht sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass sie verletzte und kranke Rinder bei der Anlieferung misshandelt und teils mit Seilwinden aus Transportern herausgezogen hatten.
Dafür wurde der frühere Geschäftsführer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu einer Zahlung von 3000 Euro an einen Tierschutzverein verurteilt. Zwei weitere ehemalige Mitarbeiter verurteilte das Gericht zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung sowie Geldbußen von 1500 Euro und 2000 Euro. Die Beschuldigten hatten die Taten zuvor gestanden, alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Die Urteile sind rechtskräftig.
Die Vorgänge waren von Aktivisten der Tierschutzorganisation Soko Tierschutz im Jahr 2018 dokumentiert und öffentlich gemacht worden. Der Schlachthof wurde von den Behörden geschlossen. In dem Verfahren ging es laut Staatsanwaltschaft um 72 einzelne Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, an denen die Beschuldigten in unterschiedlicher Zusammensetzung und Häufigkeit beteiligt gewesen sein sollen.
Laut Anklage hatten die Männer nicht mehr transportfähige geschwächte Rinder bei der Ankunft in ihrem Schlachthof mit Gewalt und mit Elektroschocks zum Aufstehen angetrieben. Wenn dies misslang, sollen sie die Tiere mit einer Seilwinde aus Viehtransportern gezogen haben. Diese litten dadurch Schmerzen.
In dem Verfahren sind noch drei weitere Beschuldigte angeklagt, die am Montag allerdings nicht zur Verhandlung erschienen. Ihnen werden jeweils relativ wenige Fälle zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin gegen sie am Montag sogenannte Strafbefehle, die Geldstrafen zwischen 1750 Euro und 7000 Euro vorsehen. Das Gericht muss nun zunächst darüber befinden.
Angeklagt waren ursprünglich auch Verstöße gegen Lebensmittelhygienevorgaben, weil die Beschuldigten darüber hinaus einige bereits tot angelieferte Tiere zu Lebensmitteln verarbeitet haben sollen. Diesen Vorwurf bestritten sie vor Gericht. Das Gericht stellte das Verfahren in dieser Punkten letztlich ein, weil die Strafe im Vergleich zu den im Raum stehenden Gesamtstrafen unerheblich wäre und eine sehr umfangreiche, komplizierte Beweisaufnahme nötig sein würde.
X.Karnes--AMWN