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Rechtsextremistin Liebich von Tschechien an Deutschland ausgeliefert
Die unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilte deutsche Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist von Tschechien an Deutschland ausgeliefert worden. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt sagte, traf die 55-Jährige am Mittwoch im Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz ein. Liebich habe sich "kooperativ" gezeigt, es habe "keine besonderen Vorkommnisse" gegeben.
Die tschechische Polizei hatte zuvor mitgeteilt, dass sie Liebich auf der Grundlage eines Auslieferungsbeschlusses eines tschechischen Gerichts nach Deutschland gebracht habe. Der Konvoi mit der deutschen Extremistin habe "die Grenze überquert", erklärte die tschechische Polizei im Onlinedienst X. Sie werde "offiziell an die deutschen Kollegen übergeben".
Liebich war Anfang April in Tschechien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Das Landesgericht im westtschechischen Pilsen ordnete Anfang Juni ihre Auslieferung nach Deutschland an. Dagegen legte Liebich Beschwerde ein, diese wurde aber Anfang Juli vom Obergericht in Prag zurückgewiesen. Das Prager Gericht kündigte am Dienstag vergangener Woche die Auslieferung "binnen zehn Tagen" an.
In Deutschland soll Liebich eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Das Amtsgericht Halle verurteilte sie im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs. Zu ihrem Haftantritt im Chemnitzer Frauengefängnis erschien Liebich im August vergangenen Jahres nicht.
Liebich, die früher unter dem Vornamen Sven auftrat, war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Ende 2024 änderte Liebich ihren Geschlechtseintrag, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich ihre Haft in einem Frauengefängnis verbüßen muss.
Der Fall löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Das Regelwerk ermöglicht eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt ohne medizinische Nachweise. Die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes an.
Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen hatten die Vermutung geäußert, dass es sich bei Liebichs Geschlechtswechsel um eine gezielte Provokation des Rechtsextremisten gegen das neue Gesetz handeln könnte. 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade in Halle als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet.
Nach ihrer Aufnahme im Chemnitzer Frauengefängnis soll die Anstaltsleitung laut Staatsanwaltschaft Halle nun prüfen, "wie es strafvollzugsintern weitergeht".
D.Moore--AMWN