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Bundesanwaltschaft klagt Anführer von Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland" an
Die Bundesanwaltschaft hat vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen Reichsbürgervereinigung "Königreich Deutschland" angeklagt. Darunter ist der selbsternannte König Peter Fitzek, wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Es geht demnach um den Vorwurf des Betriebs verbotener Einlagen- und Versicherungsgeschäfte im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Dazu kommen unter anderem noch zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung sowie Delikte wie bandenmäßige Urkundenfälschung.
Das Bundesinnenministerium verbot die von Fitzek gemeinsam mit mehreren Mitstreitern 2012 gegründete Reichsbürgervereinigung im Mai vergangenen Jahres wegen gesetzes- und verfassungswidriger Aktivitäten. Fitzek und drei weitere Beschuldigte wurden damals bei einer parallelen Großrazzia festgenommen und kamen später in Untersuchungshaft. Die Anklage erging zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses muss sie zunächst prüfen und über die Eröffnung des Prozesses gegen die Beschuldigten entscheiden.
Das "Königreich Deutschland" galt laut Bundesinnenministeriums als größte Reichsbürgergruppe in Deutschland und reklamierte etwa 6000 Anhänger für sich. Die rechtlich als Verein agierende Organisation erkannte die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat an und baute sich pseudostaatliche Strukturen auf. Unter anderem gab die Gruppe Ausweise und eine fiktive Währung heraus und betrieb Fantasieinstitutionen, die etwa als "Königliche Reichsbank" und "Deutsche Heilfürsorge" firmierten.
Ein wesentlicher Verbotsgrund waren demnach auch antisemitisch geprägte Verschwörungsideen, die systematische Verächtlichmachung staatlicher Institutionen sowie ein von der Gruppierung proklamiertes Recht auf territoriale Abspaltung, das Grenzverschiebungen zulasten benachbarter Staaten einschloss. Anhänger wurden von dem als "Oberster Souverän" firmierenden Fitzek und seinen Mitstreitern aus der Führungsebene der Gruppe etwa mit dem Versprechen auf ein zinsloses Geldsystem angelockt.
Dem Ministerium zufolge betrieb das "Königreich" die entsprechenden illegalen Geld- und Versicherungsgeschäfte dabei zur Geldbeschaffung und agierte "dezidiert profitorientiert". Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach nach dem Verbot und der Großrazzia am 13. Mai 2025 von einem "Gegenstaat" mit wirtschaftskriminellen Strukturen.
Nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft, die unabhängig von dem vereinsrechtlichen Verbotsverfahren des Innenministeriums gegen die Gruppierung ermittelt, stellte diese unter anderem auch Unternehmen eine Befreiung von Umsatzsteuern und Sozialangaben in Aussicht. Ihr "Staatsgebiet" wollte sie demnach auf das Gebiet des Deutschen Reichs von 1871 erweitern und sah sich selbst als völkerrechtliches Subjekt.
Fitzek hatte die Gruppe in Sachsen-Anhalt gegründet, von wo sie sich später durch Grundstückskäufe ausbreitete. Er stand schon mehrfach vor Gericht und saß unter anderem wegen illegaler Versicherungsgeschäfte in Haft. Bei der Razzia im Mai vergangenen Jahres durchsuchten hunderte Beamte diverse Grundstücke und Wohnungen in sieben Bundesländern.
Bei den von der Bundesanwaltschaft angeklagten Männern handelt es sich neben Fitzek um zwei weitere Gründungsmitglieder des "Königreichs Deutschland", die zugleich als dessen Stellvertreter agierten. Der vierte Beschuldigte stieß nach Angaben der Behörde 2016 dazu und komplettierte die Führungsebene. Allen wird neben mehreren weiteren Delikten Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Die Reichsbürgerszene besteht aus diversen Gruppen und unorganisierten Einzelvertretern. Ihre Mitglieder erkennen die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat an. Es gibt dabei Überschneidungen mit rechtsextremen und verschwörungsidelogischen Ideen, Teile der Reichsbürgerszene gelten als gewaltbereit. Es gab bereits tödliche Attacken auf Polizisten und gewaltsame Umsturzpläne, die von Ermittlern vereitelt wurden. Das "Königreich Deutschland" galt aber nicht als gewalt- und waffenaffin.
F.Pedersen--AMWN