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Miersch offen für Präventivhaft für "Gefährder"
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich grundsätzlich offen für eine Präventivhaft für sogenannte "Gefährder". "Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können", sagte Miersch den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. Vor allem drang der SPD-Politiker aber auf einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden.
Miersch äußerte sich mit Blick auf den CSD-Anschlag vom vergangenen Samstag in Berlin durch einen 21-jährigen Mann, der von den Behörden als "Gefährder" eingestuft war. Der SPD-Fraktionschef plädierte in solchen Fällen für strengere Kontrollen. Ausdrücklich nannte er dabei auch die elektronische Fußfessel. Hier gebe es "unterschiedliche Länderregeln die bisher kaum genutzt werden".
Zur Debatte warum der mutmaßliche Täter Abdul B. zuvor auf Beschluss eines Berliner Gerichts aus der Haft entlassen wurde, sagte Miersch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sei offenbar ein hohes Risiko für weitere Anschläge durch den Täter festgestellt worden und auch beim Bundesnachrichtendienst hätten Erkenntnisse zu seinem familiären Umfeld vorgelegen. Das zuständige Jugendschöffengericht in Berlin sei jedoch über keine dieser beiden Informationen unterrichtet worden.
"Ein Gericht kann nur mit den Informationen entscheiden, die es auch erhält", sagte Miersch. "Das eigentliche Versäumnis liegt im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz." Genau dazu erwarte er Vorschläge von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Skeptisch äußerte sich Miersch zu Forderungen, einzelne Tatdelikte aus dem Jugendstrafrecht herauszunehmen. "Das finde ich schwierig", sagte er. Es sollte im Ermessen der Richter liegen, ob sie Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht oder, wie im vorliegenden Fall, nach Jugendstrafrecht beurteilen.
Der Begriff "Gefährder" ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich definiert. Es handelt sich dabei um eine Einstufung durch die Polizeibehörden. Diese unterliegt keiner richterlichen Überprüfung.
L.Davis--AMWN