-
Niedrigwasser gefährdet laut Ökonomen deutsches Wirtschaftswachstum
-
Auseinandersetzung in Köln: Vier Verletzte und sieben Festnahmen
-
Frachter in Straße von Hormus von Geschoss getroffen - Ein Vermisster
-
Bundestags-Innenausschuss berät über Konsequenzen aus Berliner CSD-Anschlag
-
Luxushotel Adlon in Berlin soll verkauft werden
-
Schwerdtner: Merz tappt bei Ceuta-Krise "in Falle der Ultrarechten"
-
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
-
Linke: Nächster Bundespräsident soll aus Zivilgesellschaft kommen
-
NRW-Ministerpräsident Wüst: Kanzleramt "aktuell keine Option"
-
Marokko weist Verantwortung für Massenandrang von Migranten auf Ceuta zurück
-
Juli war heißester Monat seit Aufzeichnungsbeginn in Frankreich
-
Mindestens neun Tote bei gegenseitigen Luftangriffen Russlands und der Ukraine
-
Schwimm-EM: Wellbrock holt Gold - Bronze für Klemet
-
Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
-
Rund 50 Rinder bei Stallbrand in Niedersachsen verendet
-
Zwei Männer in Augsburg getötet - Polizei nimmt Verdächtigen fest
-
Streit um Aus für "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum
-
Unwettergefahr bei starker Hitze: Wetterdienst warnt vor neuen Gewittern
-
Dutzende Löschflugzeuge weiter im Einsatz gegen Feuer nahe Athen
-
"Frei erfunden": FIFA dementiert Infantino-Anrufe bei Trump
-
Schwacher Yen hilft: Toyota hebt Gewinnprognose an
-
Exfreundin mit Jagdmesser getötet: Mordurteil aus Bayern rechtskräftig
-
Niedrigwasser durch Trockenheit: Rheinpegel teilweise weiter auf Tiefststand
-
RB holt norwegischen Torhüter Nyland zurück
-
Waldbrände im Nordwesten der USA: Festnahme wegen mutmaßlicher Brandstiftung
-
Zweite Medaille: Synchronschwimmerin Bleyer gewinnt Bronze
-
Thrillerautor Sebastian Fitzek kämpft bisweilen mit Sprache und Rechtschreibung
-
Ter Stegen wechselt zu Ajax Amsterdam
-
Gewinn der Lufthansa sinkt wegen höherer Kerosinpreise deutlich
-
Nordrhein-Westfalen: Arbeiter wird auf Baustelle von Radlader überrollt und stirbt
-
Drei Festnahmen nach tödlichen Schüssen auf 37-Jährigen in Wassenberg
-
Höhere Ölpreise: BP verdoppelt Quartalsgewinn - Aramco steigert Profit um 44 Prozent
-
Nach WM-Debüt: Kap-Verde-Trainer Bubista geht nach Marokko
-
Fast drei Viertel der Renten waren 2025 einkommenssteuerpflichtig
-
Bundesregierung bereitet Grundlagen für neuen Zivildienst vor
-
Sinkender Bierkonsum: Zahl der Brauereien in Deutschland schrumpft
-
Ökonom: Niedrigwasser könnte Wirtschaftswachstum zunichte machen
-
Verivox: Auch Neu-Internetkunden buchen weiterhin mehrheitlich DSL
-
Neymar über Karriereende: "Weiß nicht, was ich tun werde"
-
Masters in Montréal: Hanfmann und Altmaier weiter, Struff raus
-
Bester 19-Jähriger? Littler mit Spitze gegen Lamine Yamal
-
Toronto: Lys muss aufgeben - auch Korpatsch und Maria raus
-
Vor Krisensitzung der Innenminister: EU-Kommissar ruft zu Geschlossenheit auf
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 04. August
-
Matthäus über Infantino: "Nicht mehr mein Fußball"
-
Streit um Abschaffung der "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum
-
Bundestags-Innenausschuss befasst sich mit Berliner CSD-Anschlag
-
EU-Innenminister kommen wegen Ceuta-Krise zu Dringlichkeitssitzung zusammen
-
Behörde: Frachtschiff in Straße von Hormus von "unbekanntem Geschoss" getroffen
-
Bericht: Bundesregierung bereitet Grundlagen für neuen Zivildienst vor
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
Ein Hobbyfußballer muss laut einem Gerichtsurteil nach einer folgenreichen Grätsche gegen einen Mitspieler keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Dem Beklagten konnte kein grob fahrlässiges Fehlverhalten nachgewiesen werden, wie das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Dienstag entschied. Das Gericht wies deshalb die Klage des Mitspielers ab, der sich bei der Grätsche seines Teamkollegen schwer am Knie verletzt hatte.
Die beiden Männer spielten demnach 2024 bei einem Hobbyturnier im Bergischen Land in derselben Mannschaft. Vor dem ersten Spiel kündigte der Beklagte bereits in der Kabine an, "Blutgrätschen" zu verteilen. Während des ersten Turnierspiels grätschte er dann in einen laufenden Zweikampf hinein und brachte dabei sowohl einen Gegenspieler als auch den eigenen Mitspieler zu Fall.
Der Kläger musste wegen seiner erlittenen Knieverletzung stationär behandelt und operiert werden. Von seinem Teamkollegen verlangte er unter anderem 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht wies seine Forderung jedoch ab, weil er nicht habe beweisen können, dass der Beklagte "die Regeln eines Fußballspiels in grob fahrlässiger Weise verletzt habe". Nach Aussagen mehrerer Mitspieler habe die Grätsche zumindest auch dem Versuch gedient, den Ball zu erobern, und sei nicht mit vollkommen überzogener Härte erfolgt.
Hobbyfußballer müssen laut Gericht grundsätzlich auch Verletzungen hinnehmen, die durch typische Zweikämpfe oder auch geringfügige Regelverstöße entstehen können. Eine Haftung komme erst bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten in Betracht. Das Urteil fiel im Juli, es ist noch nicht rechtskräftig.
A.Mahlangu--AMWN