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Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
Ein Hobbyfußballer muss laut einem Gerichtsurteil nach einer folgenreichen Grätsche gegen einen Mitspieler keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Dem Beklagten konnte kein grob fahrlässiges Fehlverhalten nachgewiesen werden, wie das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Dienstag entschied. Das Gericht wies deshalb die Klage des Mitspielers ab, der sich bei der Grätsche seines Teamkollegen schwer am Knie verletzt hatte.
Die beiden Männer spielten demnach 2024 bei einem Hobbyturnier im Bergischen Land in derselben Mannschaft. Vor dem ersten Spiel kündigte der Beklagte bereits in der Kabine an, "Blutgrätschen" zu verteilen. Während des ersten Turnierspiels grätschte er dann in einen laufenden Zweikampf hinein und brachte dabei sowohl einen Gegenspieler als auch den eigenen Mitspieler zu Fall.
Der Kläger musste wegen seiner erlittenen Knieverletzung stationär behandelt und operiert werden. Von seinem Teamkollegen verlangte er unter anderem 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht wies seine Forderung jedoch ab, weil er nicht habe beweisen können, dass der Beklagte "die Regeln eines Fußballspiels in grob fahrlässiger Weise verletzt habe". Nach Aussagen mehrerer Mitspieler habe die Grätsche zumindest auch dem Versuch gedient, den Ball zu erobern, und sei nicht mit vollkommen überzogener Härte erfolgt.
Hobbyfußballer müssen laut Gericht grundsätzlich auch Verletzungen hinnehmen, die durch typische Zweikämpfe oder auch geringfügige Regelverstöße entstehen können. Eine Haftung komme erst bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten in Betracht. Das Urteil fiel im Juli, es ist noch nicht rechtskräftig.
A.Mahlangu--AMWN