-
"Nicht kleinreden": Zverev-Bruder kontert Kritiker
-
Verbandswechsel: DFB wartet bei Ben Farhat auf grünes Licht
-
UN-Generaldebatte beginnt: Trump spricht vor Staats- und Regierungschefs
-
Selenskyj trifft Trump in New York
-
Große US-Sender schränken aus Protest gegen CNN-Hausverbot Trump-Berichterstattung ein
-
Macron: Gespräch mit Trump über Lage in Ukraine und im Roten Meer "konstruktiv"
-
Heizkosten 2025 wieder gestiegen - fossile Heizungen "langfristig immer teurer"
-
Kallas dringt auf Aufrechterhalten von EU-Sanktionen gegen Russland
-
Nach Trumps "Sabotage"-Vorwurf: UNO überprüft Rolltreppe und Teleprompter
-
Infantino zeigt sich offen für Dialog über Reformen
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Chef Peters tritt zurück - SPD kündigt Sondierungen an
-
USA, Dänemark und Grönland unterzeichnen am Dienstag ihr Sicherheitsabkommen
-
Nach Ausscheiden aus Landtag Mecklenburg-Vorpommerns: Parteichef Peters tritt zurück
-
Mecklenburg-Vorpommerns SPD kündigt Sondierungen mit Linkspartei und Grünen an
-
Werder-Frauen verpassen vierten Sieg
-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
Mittelklassewagen als Ersatz für unfallgeschädigten Sportwagen ist zumutbar
Muss ein Geschädigter nach einem Autounfall statt seines kaputten Sportwagens zeitweise einen normalen Mittelklassewagen fahren, kann er dafür vom Unfallverursacher keine Entschädigung verlangen. Die Nutzung eines Mittelklassewagens für Stadt- und Bürofahrten sei "zumutbar", entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar. (Az. 11 U 7/21)
Im vorliegenden Fall wurde der Sportwagen des Klägers bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden und glich einen Teil davon aus. Mit seiner Klage wollte der Sportwagenbesitzer die verbliebene Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten und eine Nutzungsentschädigung für 112 Tage Reparaturzeit erstreiten. Er begründete dies damit, dass ihm die Nutzung eines anderen Fahrzeuges nicht möglich und nicht zumutbar gewesen sei.
Dem Mann gehören tatsächlich noch vier weitere Fahrzeuge. Zwei davon werden nach seinen Angaben von Familienangehörigen genutzt, ein weiterer Wagen sei für Rennen ausgestattet. Das vierte Fahrzeug, ein normaler Mittelklassewagen, ist dem Kläger zufolge für den Stadtverkehr zu sperrig und wird von der Familie lediglich als Lasten- und Urlaubsfahrzeug genutzt.
Das Landgericht Frankfurt gab der Klage hinsichtlich der Reparaturkosten statt, wies aber die Ansprüche auf eine Nutzungsentschädigung zurück. Die dagegen eingelegte Berufung hatte nun auch vor dem OLG keinen Erfolg. Der Kläger hätte den Mittelklassewagen durchaus für die Fahrten zur Arbeit und zu Privatfahrten nutzen können, argumentierte das OLG.
Daran ändere auch nichts, dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen Wagen aus dem deutlich gehobenen Marktsegment handelt. Der Mittelklassewagen sei zumutbar und führe "lediglich zu einer Beschränkung des Fahrvergnügens".
P.Stevenson--AMWN