-
Venezuelas Übergangspräsidentin in New York eingetroffen - Treffen mit Trump
-
Duale Krankenversicherung: Lauterbach sieht bei Merz "Moment der Einsicht"
-
Flensburg-Ranking: Porsche-Fahrer haben mit Abstand die meisten Punkte
-
Durchbruch in Verhandlungen über EU-Freihandelsabkommen mit den Philippinen
-
Iranischer Außenminister Araghtschi zur UN-Generaldebatte in New York eingetroffen
-
Einjähriger verschluckt in München Baustein - Kind nach Behandlung wohlauf
-
Dreijähriger in Mecklenburg-Vorpommern von Auto überrollt und gestorben
-
Bahn-Industrie erwartet deutliches Marktwachstum in kommenden Jahren
-
52-Jähriger bei Arbeitsunfall auf Oktoberfestgelände in München tödlich verletzt
-
Vier Tote durch Taifun "Dujuan" in Japan
-
Anwältin: Von ICE-Beamtem Angeschossener hat noch Kugel im Körper und leidet unter Lähmung
-
Erinnerungsstücke von Brigitte Bardot erzielen bei Auktion fast eine Million Euro
-
Deutsche Olympia-Chancen: "In der Lage, flexibel zu reagieren"
-
Aaron Donald ist zurück - Rams fertigen Giants ab
-
"Nicht kleinreden": Zverev-Bruder kontert Kritiker
-
Verbandswechsel: DFB wartet bei Ben Farhat auf grünes Licht
-
UN-Generaldebatte beginnt: Trump spricht vor Staats- und Regierungschefs
-
Selenskyj trifft Trump in New York
-
Große US-Sender schränken aus Protest gegen CNN-Hausverbot Trump-Berichterstattung ein
-
Macron: Gespräch mit Trump über Lage in Ukraine und im Roten Meer "konstruktiv"
-
KI-Assistent für vernetzte Mobilität: Akkodis und der Hamburger Verkehrsverbund präsentieren hvv mia auf der InnoTrans 2026
-
Heizkosten 2025 wieder gestiegen - fossile Heizungen "langfristig immer teurer"
-
Kallas dringt auf Aufrechterhalten von EU-Sanktionen gegen Russland
-
Nach Trumps "Sabotage"-Vorwurf: UNO überprüft Rolltreppe und Teleprompter
-
Infantino zeigt sich offen für Dialog über Reformen
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Chef Peters tritt zurück - SPD kündigt Sondierungen an
-
USA, Dänemark und Grönland unterzeichnen am Dienstag ihr Sicherheitsabkommen
-
Nach Ausscheiden aus Landtag Mecklenburg-Vorpommerns: Parteichef Peters tritt zurück
-
Mecklenburg-Vorpommerns SPD kündigt Sondierungen mit Linkspartei und Grünen an
-
Werder-Frauen verpassen vierten Sieg
-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google
Der Internetriese muss zahlen: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat eine 2018 gegen Google verhängte Rekord-Geldbuße weitgehend bestätigt. Die von der EU-Kommission wegen illegaler Praktiken beim Android-Betriebssystem verhängte Strafe wird nur leicht auf 4,125 Milliarden Euro reduziert. Google reagierte enttäuscht auf die Entscheidung, deutsche Verleger begrüßten dagegen das "historische" Urteil. (Az. T-604/18)
Google habe den Herstellern von Android-Handys und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken, erklärte das Gericht am Mittwoch.
Die EU-Kommission hatte gegen das Unternehmen seit 2017 bereits drei Geldbußen verhängt, die sich auf acht Milliarden Euro summierten. Im aktuellen Fall zogen Google und der Mutterkonzern Alphabet vor Gericht, um den Beschluss für nichtig erklären zu lassen. Damit scheiterten sie nun größtenteils. Die beanstandeten Praktiken hatte Google bereits zuvor geändert.
Es ging um drei Aspekte: Erstens mussten bestimmte Apps wie der Google-eigene Browser Chrome und die Google-Suche auf allen Android-Geräten vorinstalliert werden, wenn Googles App-Store Play genutzt werden sollte. Zweitens bekamen die Hersteller Lizenzen für den Play Store nur, wenn sie ausschließlich mit Android ausgestattete Smartphones verkauften. Und drittens gab Google nur dann einen Teil der Werbeeinnahmen weiter, wenn Handyhersteller und Netzbetreiber sich verpflichteten, auf einem bestimmten Sortiment keine Suchmaschine der Konkurrenz vorzuinstallieren.
Dass diese sortimentbezogene Vereinbarung als solche einen Missbrauch darstelle, erklärte das Gericht für nichtig. Angesichts der "Verdrängungswirkungen" der sonstigen Praktiken habe die Kommission dennoch zu Recht eine Zuwiderhandlung festgestellt. In allen anderen Punkten bestätigte es den Kommissionsbeschluss.
Google zeigte sich in einer ersten Reaktion "enttäuscht, dass das Gericht den Beschluss nicht in seiner Gesamtheit aufgehoben hat". Android habe mehr Auswahl für alle geschaffen und unterstütze tausende Unternehmen in Europa und der ganzen Welt, teilte der US-Internetgigant mit.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) sprachen dagegen von einer Gerichtsentscheidung von "historischen Dimensionen". Die Presse sei darauf angewiesen, "dass Verbraucher und Verbraucherinnen über ihre Endgeräte Zugriff auf Presseinhalte zu diskriminierungsfreien und fairen Bedingungen erhalten".
Gegen die EuG-Entscheidung kann Google noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Das tat das Unternehmen beispielsweise im Januar, als es ein EuG-Urteil anfocht, mit der eine Kartellstrafe von 2,4 Milliarden Euro bestätigt worden war. Dabei geht es um Preisvergleichsportale und deren Platzierung bei einer Suche im Internet. Der EuGH hat in dem Fall noch nicht entschieden.
Google geht außerdem gegen eine weitere Geldstraße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro vor dem EuG vor. Diese wurde von der Kommission 2019 verhängt, weil der Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei Online-Werbung missbraucht und Konkurrenten behindert haben soll.
Am Mittwoch wurde außerdem bekannt, dass Südkorea gegen Google und den Facebook-Mutterkonzern Meta eine Geldbuße von umgerechnet mehr als 71 Millionen Dollar verhängt hat. Sie hätten ohne Zustimmung Nutzerdaten gesammelt, um maßgeschneiderte Werbung zu schalten, teilten die dortigen Behörden mit. Die Strafe für Google allein beträgt demnach fast 50 Millionen Dollar - die höchste Geldbuße, die für einen Verstoß gegen das südkoreanische Datenschutzgesetz bislang verhängt wurde.
H.E.Young--AMWN