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Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden
Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.
Angriffe auf sie sollen künftig strenger bestraft werden. Wer solche Menschen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren betragen, vorher waren es sechs Monate bis zu fünf Jahre.
"Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen nehmen zu. Deshalb schärfen wir das Strafrecht nach. Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft."
Das geplante Gesetz sende "ein klares Signal" aus, erklärte die Ministerin. "Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens."
Bereits seit 2017 gibt es ein Gesetz, dass Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte besonders ahndet. Derartige Taten nahmen seitdem laut Bundeskriminalamt aber noch zu. Laut der im vergangenen Dezember vorgestellten Jahresstatistik wurden 2024 insgesamt 46.367 Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten registriert - 38,5 Prozent mehr als noch 2015. Bei Gewalttaten gegen sonstige Rettungskräfte - dies sind insbesondere Beschäftigte von Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk (THW) - wurden 2024 mit 2916 Betroffenen die höchsten Opferzahlen seit 2018 festgehalten.
Der von Hubig vorgelegte neue Gesetzentwurf sieht weitere Anpassungen des Strafrechts vor. So soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die "mittels eines hinterlistigen Überfalls" erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.
Einen besonderen strafrechtlichen Schutz sollen Beschäftigte "gemeinschaftswichtiger Unternehmen" erhalten - darunter fallen auch Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter. Bei Übergriffen gegen diese Personen sollen die gleichen verschärften Strafen gelten wie bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte.
Auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden. Unabhängig davon, wo sie tätig sind, sollen Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden künftig den gleichen verschärften Strafandrohungen unterliegen wie Übergriffe gegen Vollstreckungsbeamte. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
Der Deutsche Richterbund begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen, machte aber Zweifel in ihrer Umsetzbarkeit geltend. "Ein besserer strafrechtlicher Schutz von Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, ist ein richtiges Ziel", erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Verschärfte Strafgesetze bewirken aber wenig, solange eine überforderte Strafjustiz gar nicht in der Lage ist, sie effektiv durchzusetzen."
Aktuell sei die Lage so, "dass die Staatsanwaltschaften eine Bugwelle von 1,1 Millionen offenen Fällen vor sich herschieben und Ermittlungen immer öfter vorzeitig eingestellt werden, weil Personal fehlt", betonte Rebehn.
P.Santos--AMWN