-
Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München
-
Syriens Übergangspräsident bekräftigt vor der UNO Anspruch auf den Golan
-
Medien: Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Erstmals wieder hochrangiges Treffen von Vertretern Polens und Belarus' bei UN-Vollversammlung
-
Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
-
Großbritannien will mit neuem Zentrum gegen russische Desinformation vorgehen
-
Bahn: Neue Italien-Verbindung bindet beliebte Urlaubsziele "noch komfortabler" an
-
Baden-Württemberg: Hunderte Kilogramm Zwetschgen gestohlen - acht Bäume abgeerntet
-
Linnemann will an privater Krankenversicherung festhalten
-
Eriksen und Wolfsburg lösen Vertrag
-
IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig
-
Frankreich nach Jahren wieder auf Platz eins der Skidestinationen
-
Krisendiplomatie zur Ukraine in New York - Rede Selenskyjs bei UN-Generaldebatte
-
Preise nicht gesunken: ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen
-
Freundin erstickt und in Wald vergraben: Zehn Jahre Haft in Bayern
-
Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
-
Sachsen-Anhalt: Cannabisplantage und hundert Kilogramm Blüten bei Razzia beschlagnahmt
-
Blessin will in Gladbach die "scheiß Zeit" beenden
-
Drei Millionen Euro in Wand versteckt: Italienische Polizei durchsucht Mafioso-Villa
-
"Merkel unplugged": Ex-Kanzlerin startet Talkreihe mit Schulklassen
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
In Deutschland geborener Türke wird nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen
-
Niroomand: Olympia-Evaluierung "nur eine Empfehlung"
-
Marokkaner stimmen über ein neues Parlament ab
-
ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen
-
Behörden: Zwei Tote bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur in der Ukraine
-
Aserbaidschan begnadigt Franzosen nach Streichung zweier Russen von EU-Sanktionsliste
-
Grünes Licht aus Brüssel: Henkel darf Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen
-
RKI: Drittel der Erwachsenen trinkt mindestens drei alkoholische Getränke pro Woche
-
200 Rinder gestohlen: Viehdiebe in Polen und Brandenburg festgenommen
-
Polizeihubschrauber in Karlsruhe im Einsatz: Mann klettert über Bauzaun an BGH
-
Klopp: "Grillfeuer" soll Flächenbrand entfachen
-
Xavi elektrisiert - van Dijk will Klopps Debüt vermiesen
-
Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028
-
Tatverdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 84-Jährige in Hannover ermittelt
-
Metall- und Elektroindustrie: IG Metall pocht auf fünf Prozent mehr Geld
-
Seit Tagen vermisster Taucher tot aus Starnberger See geborgen
-
Wer ist der fetteste Bär Alaskas? Virtuelle Wahllokale geöffnet
-
Quecksilberverdacht in Paketzustellzentrum bei Rostock: Proben werden untersucht
-
Bundestag soll Freitag über Neuauflage des Tankrabatts abstimmen
-
Berlin: Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schusswaffenhandels
-
Urkunde bei UNO hinterlegt: Deutschland tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei
-
Grüne fordern von Linkspartei "Klarheit" bei Antisemitismus und Rauswurf Kocaks
-
Thüringer SPD-Chef Maier gibt Amt auf - Kritik an Bundespartei
-
OECD hebt Wachstumsprognose für Deutschland 2026 auf 1,1 Prozent an
-
Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen
-
Kimmich: Fans sollen "stolz auf Deutschland sein"
-
Absturz von Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem: Ermittlungen zu Ursache laufen
-
Landtagswahlumfrage für Nordrhein-Westfalen: CDU weiter vorn - AfD legt zu
-
US-geführte Anti-Drogen-Initiative unterstützt Sanktionen gegen 24 kriminelle Netzwerke
BGH: Sicherungsverwahrung für Missbrauchstäter in Fall Marvin muss neu verhandelt werden
Das Landgericht Bochum muss neu über die Sicherungsverwahrung für einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mann entscheiden. Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet, weil der Mann vor Gericht dem Jungen eine Mitschuld zugewiesen hatte - dies sei aber noch eine zulässige Verteidigungsstrategie, erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch. Im sogenannten Fall Marvin hatte der Mann aus Recklinghausen den damals 13-Jährigen mehr als zwei Jahre lang in einer Wohnung versteckt und sexuell missbraucht. (Az. 4 StR 166/22)
Das Kind war zuvor aus einer Wohngruppe für Minderjährige mit emotionalen und sozialen Problemen verschwunden. Bundesweit wurde nach ihm gefahndet, schließlich fand die Polizei Marvin im Dezember 2019 in einem Schrank in der Wohnung des Angeklagten.
Im September 2021 wurde der Mann in Bochum zu neun Jahren Haft wegen des Missbrauchs eines Kinds oder Jugendlichen in hunderten Fällen verurteilt, außerdem wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Das Landgericht sah außerdem einen Hang zu gefährlichen Straftaten und eine ungünstige Gefahrenprognose bei dem Mittvierziger und ordnete darum die Sicherungsverwahrung an.
Diese soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern schützen. Sie kommen dann nach dem Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder eine spezielle Abteilung im Gefängnis. Das Bochumer Gericht stützte seine Einschätzung auf Äußerungen des Angeklagten, der Marvin "bis zur Umkehrung der Rollen von Täter und Opfer" Schuld zuweise.
Dabei handle es sich aber noch um zulässiges Verteidigungsverhalten, erklärte der BGH. "Wenn der Angeklagte zu seiner Verteidigung die ihm zur Last gelegten Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässig."
Deswegen dürfe dieses Verhalten nicht als Anknüpfungspunkt für die Gefahrenprognose oder die Einschätzung dienen, dass der Angeklagte zu gefährlichen Straftaten neige. Über die Sicherungsverwahrung - nicht aber über die Haftstrafe an sich - muss das Landgericht darum noch einmal verhandeln.
M.Thompson--AMWN