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Gericht entscheidet am 16. November über Wiederholung von Berliner Wahlen
Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird am 16. November seine Entscheidung über eine mögliche Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl des vergangenen Jahres verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in der Hauptstadt mit. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es dazu neigt, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen für ungültig zu erklären. Der Landeswahlleiter geht davon aus, dass die Hauptstadt im Februar neu wählen wird.
Die Wahlen im September 2021 waren von organisatorischen Pannen überschattet - etwa von fehlenden Stimmzetteln oder zwischenzeitlich geschlossenen Wahllokalen. Teils bildeten sich lange Schlangen von Wahlberechtigten. Beim Verfassungsgerichtshof gingen zahlreiche Beschwerden ein.
Gerichtspräsidentin Ludgera Selting sagte bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche, es habe "eine Vielzahl von Wahlfehlern" gegeben, die auch mandatsrelevant gewesen seien. Vor diesem Hintergrund tendiert der Gerichtshof dazu, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus für ungültig zu erklären. Auch die parallelen Bezirksversammlungswahlen dürften demnach betroffen sei und müssten ebenfalls wiederholt werden.
Berlins neuer Wahlleiter Stephan Bröchler sagte am Donnerstag dem "Spiegel", er bereite sich "für eine vollständige Wahlwiederholung Mitte Februar vor". Eine Wahlwiederholung muss spätestens 90 Tage nach der Gerichtsentscheidung erfolgen. Einen früheren Termin als Mitte Februar hält Bröchler nicht für möglich.
Normalerweise werde eine Wahl ein Jahr lang vorbereitet, sagte er. "Wir müssen die ganzen Punkte besser machen, die bei den letzten Wahlen falsch gelaufen sind." Bröchler ist seit einem Monat der neue Landeswahlleiter von Berlin. "Wir tun alles dafür, dass die Wahl ein Erfolg wird", sagte er dem "Spiegel" weiter. Die Unterstützung durch Bezirke und Innenverwaltung sei gut.
Am Berliner Chaoswahltag, dem 26. September 2021, war auch der Bundestag gewählt worden. Für die Überprüfung dieser Wahl ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig, der derzeit unter Verwendung der Erkenntnisse und Einschätzungen aus dem Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht berät.
Die Vertreter der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP sprachen sich jüngst im Ausschuss dafür aus, die Bundestagswahl in rund 300 der knapp 2300 Berliner Wahllokalen wiederholen zu lassen. Abgestimmt werden soll noch im Oktober.
F.Bennett--AMWN