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Gericht entzieht bereits gebautem Tierkrematorium bei Stuttgart die Genehmigung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Genehmigung für ein bereits errichtetes und in Betrieb genommenes Tierkrematorium in Korb in der Nähe der baden-württembergischen Landeshauptstadt wieder aufgehoben. Eine Klage von Anwohnern hatte Erfolg, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Anwohner waren besorgt wegen möglicher Abgase und Lärm.
Sie führten einem Gerichtssprecher zufolge außerdem an, dass in der Umgebung inzwischen auch Wohnbebauung entstanden sei. Es handle sich nicht mehr um ein reines Gewerbegebiet, wie es der alte Bebauungsplan noch festgehalten hatte.
Der Streit dauert seit dem Jahr 2020 an: Nach der Genehmigung des Tierkrematoriums durch den Rems-Murr-Kreis stellte das Gericht damals im Eilrechtsschutz die aufschiebende Wirkung wieder her, wie der Sprecher erklärte. Der Betreiber durfte also von der Genehmigung vorläufig keinen Gebrauch machen und nicht bauen.
Darüber habe sich das Landratsamt aber hinweggesetzt und das Krematorium bauen lassen, was das Gericht "außerordentlich befremdet" habe. Das Vorgehen sei auch rechtswidrig gewesen.
Auf die endgültige Gerichtsentscheidung habe das aber keinen Einfluss gehabt. Die Gründe für die Entscheidung veröffentlichte das Gericht noch nicht. Eine Berufung ist noch möglich.
L.Durand--AMWN