-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
-
Алекс Боди и проф. д-р Стефан Хаупт договорились о сотрудничестве в рамках легендарной коллекции произведений искусства в Румынии
-
Israelfeindlicher Angriff auf Mann in Düsseldorf - Staatsschutz ermittelt
-
Alex Bodi și prof. dr. Stefan Haupt încheie un acord de cooperare pentru o colecție de artă legendară în România
-
Bericht: Frühere Spitzenpolitiker von Berliner SPD gegen Gespräche mit Linkspartei
-
Berichte: Berlin zieht Bewerbung um Olympische Sommerspiele ab 2036 zurück
-
"Stille Helden": Linnemann schließt Kürzungen für pflegende Angehörige aus
-
Nationalelf trägt schon am Donnerstag letztes adidas-Trikot
-
Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin
-
Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend
-
Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München
-
Syriens Übergangspräsident bekräftigt vor der UNO Anspruch auf den Golan
-
Medien: Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Erstmals wieder hochrangiges Treffen von Vertretern Polens und Belarus' bei UN-Vollversammlung
-
Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
-
Großbritannien will mit neuem Zentrum gegen russische Desinformation vorgehen
-
Bahn: Neue Italien-Verbindung bindet beliebte Urlaubsziele "noch komfortabler" an
-
Baden-Württemberg: Hunderte Kilogramm Zwetschgen gestohlen - acht Bäume abgeerntet
-
Linnemann will an privater Krankenversicherung festhalten
-
Eriksen und Wolfsburg lösen Vertrag
-
IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig
-
Frankreich nach Jahren wieder auf Platz eins der Skidestinationen
-
Krisendiplomatie zur Ukraine in New York - Rede Selenskyjs bei UN-Generaldebatte
-
Preise nicht gesunken: ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen
-
Freundin erstickt und in Wald vergraben: Zehn Jahre Haft in Bayern
-
Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
-
Sachsen-Anhalt: Cannabisplantage und hundert Kilogramm Blüten bei Razzia beschlagnahmt
-
Blessin will in Gladbach die "scheiß Zeit" beenden
-
Drei Millionen Euro in Wand versteckt: Italienische Polizei durchsucht Mafioso-Villa
-
"Merkel unplugged": Ex-Kanzlerin startet Talkreihe mit Schulklassen
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
In Deutschland geborener Türke wird nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen
-
Niroomand: Olympia-Evaluierung "nur eine Empfehlung"
-
Marokkaner stimmen über ein neues Parlament ab
EuGH: Firma darf religiöse und weltanschauliche Kleidung bei der Arbeit verbieten
Ein Unternehmen kann intern das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Zeichen verbieten, wenn die Regel auf alle Beschäftigten angewandt wird. Religion und Weltanschauung seien dabei ein und derselbe mögliche Diskriminierungsgrund, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um eine Muslimin in Belgien, die wegen ihre Kopftuchs eine Praktikumsstelle nicht bekommen hatte. (Az. C-344/20)
In dem Unternehmen, einer Wohnungsverwaltung, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Kleidung keine Weltanschauung zum Ausdruck bringen. Auch eine andere Art von Kopfbedeckung wurde der Bewerberin nicht erlaubt. Sie klagte vor einem Arbeitsgericht in Brüssel. Das dortige Gericht bat den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts.
Dieser sah nun in einer solchen internen Regelung eines Unternehmens keine direkte verbotene Diskriminierung. Es könne sich aber um eine mittelbare Ungleichbehandlung handeln, wenn Menschen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt würden. Ob dies so sei, müsse das Arbeitsgericht beurteilen. Auch eine mittelbare Ungleichbehandlung müsse aber keine Diskriminierung darstellen, wenn sie sachlich gerechtfertigt sei.
Ein nationales Gericht dürfe bei seiner Abwägung der Religion oder Weltanschauung größere Bedeutung beimessen als der unternehmerischen Freiheit, erklärte der EuGH weiter. Allerdings dürfe er den gesetzlich definierten Diskrimierungsgrund "Religion, Weltanschauung und Spiritualität" nicht in mehrere unterschiedliche Bereiche aufspalten.
Im konkreten Fall muss nun das belgische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Bereits 2021 entschied der EuGH, dass Unternehmen das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz verbieten können, wenn es ihre unternehmerische Freiheit beeinträchtigt.
F.Dubois--AMWN