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Beamter kommt in Korruptionsfall bei Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft vor Gericht
Ein hessischer Oberstaatsanwalt und ein befreundeter Unternehmer müssen sich wegen eines Korruptionsfalls bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor dem Landgericht der hessischen Metropole verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde teilweise zugelassen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Termine für den Prozess wurden noch nicht mitgeteilt. Die Anklage wirft ihnen unter anderem Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung vor.
Der Oberstaatsanwalt Alexander B. soll dem Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben. B. werden 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen zur Last gelegt. Der 56 Jahre alte Unternehmer muss sich wegen der gewerbsmäßigen Bestechung in 82 Fällen sowie des Subventionsbetrugs in vier Fällen im Zusammenhang mit der Erlangung von Coronahilfen in Höhe von mehr als 40.000 Euro im Jahr 2020 verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Unternehmer vor, in Absprache mit B. 2005 eine Gesellschaft gegründet und geleitet zu haben, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll. In den vergangenen zehn Jahren soll das Unternehmen hierdurch und durch die Erstattung sonstiger Dienstleistungen mehr als zwölfeinhalb Millionen Euro erhalten haben.
Die Aufträge habe B. erteilt. Er soll dem Unternehmen zu Dienstleistungsaufträgen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Kliniken wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs verholfen haben. Als Gegenleistung habe der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet.
Im noch nicht verjährten Zeitraum zwischen August 2015 und Juli 2020 sollen auf diese Weise Zahlungen in Höhe von annähernd 280.000 Euro an B. geflossen sein. Diesem wird ferner vorgeworfen, von den Verantwortlichen eines weiteren Unternehmens, das mit der forensischen Datenauswertung in Ermittlungsverfahren beauftragt war, weitere Korruptionsgelder in Höhe von mindestens 66.000 Euro erhalten zu haben.
B. soll zudem Steuern hinterzogen haben. Er soll die an ihn geleisteten Schmiergeldzahlungen sowie Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie den Finanzbehörden gegenüber nicht erklärt und dadurch Steuern in Höhe von über 185.000 Euro hinterzogen haben.
Die Anklage wirft B. zudem 55 Fälle der schweren Untreue vor. Dieses Verfahren wurde jedoch abgetrennt, weil die Wirtschaftsstrafkammer weitere Beweiserhebungen anordnete. B. und der Unternehmer befanden sich nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis Mitte September 2020 in Untersuchungshaft. Der Beamte wurde nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung aufgrund eines neuen Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt Ende Januar 2022 ein weiteres Mal festgenommen und befindet sich seitdem erneut in Untersuchungshaft.
M.Thompson--AMWN