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Bundestag berät erstmals über umfassende Geheimdienst-Reform
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Führende Wirtschaftsforschungsinstitute legen Herbstprognose vor
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Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
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Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
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Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
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アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
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亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
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Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
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Алекс Боди и проф. д-р Стефан Хаупт договорились о сотрудничестве в рамках легендарной коллекции произведений искусства в Румынии
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Israelfeindlicher Angriff auf Mann in Düsseldorf - Staatsschutz ermittelt
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Alex Bodi și prof. dr. Stefan Haupt încheie un acord de cooperare pentru o colecție de artă legendară în România
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Bericht: Frühere Spitzenpolitiker von Berliner SPD gegen Gespräche mit Linkspartei
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Berichte: Berlin zieht Bewerbung um Olympische Sommerspiele ab 2036 zurück
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"Stille Helden": Linnemann schließt Kürzungen für pflegende Angehörige aus
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Nationalelf trägt schon am Donnerstag letztes adidas-Trikot
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Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin
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Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend
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Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München
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Erstmals wieder hochrangiges Treffen von Vertretern Polens und Belarus' bei UN-Vollversammlung
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Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
BGH urteilt im Januar über Haftung von Amazon für Wettbewerbsverstöße von Partnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) will in zweieinhalb Monaten über die Haftung von Amazon für irreführende Werbung von Partnern entscheiden, die zu Amazon verlinken. Nach der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe setzte der BGH den Termin für die Urteilsverkündung auf den 26. Januar fest. Es geht um die Klage eines Matratzenherstellers. (Az. I ZR 27/22)
Eine Website zum Thema Schlafen war ein sogenannter Affiliate von Amazon. Teilnehmer am Affiliate-Programm können Links zu Amazon setzen und bekommen pro vermitteltem Kauf eine Provision. Im Streitfall war in einem Text über die besten Matratzen zwar eine Matratze des klagenden Herstellers als Erstplatzierte genannt, der Link führte aber zu einer anderen Matratze.
Das wollte der Matratzenhersteller unterbinden und klagte gegen Amazon. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hatte seine Klage keinen Erfolg. Zwar liege ein Wettbewerbsverstoß vor, für diesen hafte aber nicht Amazon, entschieden die Kölner Gerichte. Nun muss der BGH entscheiden, ob diese Urteile bestehen bleiben können.
P.Santos--AMWN