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Berliner Abgeordnetenhauswahl soll am 12. Februar wiederholt werden
Mitte Februar wird in Berlin erneut das Abgeordnetenhaus gewählt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes erklärte am Mittwoch die von Pannen geprägte Wahl vom September vergangenen Jahres für vollständig ungültig. Der Urnengang muss nun innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden und soll der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters zufolge am 12. Februar des kommenden Jahres stattfinden.
Neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen fand in der Hauptstadt am 26. September 2021 gleichzeitig die Bundestagswahl statt, außerdem ein Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungskonzernen. Zudem waren für den Berlin-Marathon zahlreiche Straßen gesperrt.
Die Wahlen waren dann von zahlreichen Pannen geprägt: Stimmzettel fehlten, Wahllokale wurden vorübergehend geschlossen oder blieben länger geöffnet, vor vielen bildeten sich lange Schlangen. Beim Verfassungsgerichtshof gingen deshalb zahlreiche Beschwerden gegen das Wahlergebnis ein. Schon in der Verhandlung im September deutete Gerichtspräsidentin Ludgera Selting an, dass das Gericht dazu neige, die Wahl für ungültig zu erklären.
Aus der ersten rechtlichen Einschätzungen wurde nun ein Urteil. "Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt", sagte Selting im Plenarsaal des Berliner Kammergerichts. Die Juristin begründete die Entscheidung mit der "Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler". Diese waren dem Gericht zufolge zudem mandatsrelevant, hätten sich also auf die Sitzverteilung im Parlament auswirken können.
Allein bei der Zweitstimme waren demnach mehr als 20.000 Stimmabgaben von Wahlfehlern betroffen. Selting machte am Mittwoch deutlich, bei wem das Gericht dafür vor allem die Verantwortung sieht: Die Wahlfehler seien "Ausdruck eines systemischen Mangels der Vorbereitung durch die zuständigen Behörden des Landes Berlin", sagte die Gerichtspräsidentin. Das Gelingen der Wahlen sei deshalb bereits im Voraus in Gefahr gewesen. Die Entscheidung des Gerichts erging laut Selting mit sieben zu zwei Stimmen.
Beim nun geplanten Wahltermin im Februar handelt es sich um eine Wiederholung und keine Neuwahl. Das bedeutet, dass dieselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Es ist erst das zweite Mal seit Gründung der Bundesrepublik, dass ein Gericht eine Landtagswahl für ungültig erklärt. Das erste Mal passierte dies 1991 in Hamburg wegen Mängeln bei der Kandidatenaufstellung der CDU. Am Wahltermin würde auch eine Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts sehr wahrscheinlich nichts ändern.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof selbst sah sich nicht in der Pflicht, die Sache den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Und auch der Berliner Senat will keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen, sondern die Entscheidung respektieren, wie Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch sagte. Berlin stehe "jetzt vor einer herausfordernden Situation", ergänzte die Berliner SPD-Chefin. Es solle deshalb alles getan werden, um diese Wahl gut vorzubereiten.
Die an der Regierung beteiligten Grünen sprachen von einem "klaren Urteil", das die Partei respektiere und akzeptiere. Die Vorsitzende der ebenfalls mitregierenden Berliner Linken, Katina Schubert, erklärte, die Berlinerinnen und Berliner hätten "nun die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, was ihnen angesichts der anhaltenden Krisen wirklich wichtig ist".
Deutlich Kritik an der Berliner Verwaltung kam von den Oppositionsparteien. Der Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers, sprach von einem "Tiefpunkt für das Ansehen Berlins in Deutschland und der Welt". Das Urteil stehe "als Sinnbild für die Dysfunktionalität der Berliner Verwaltung", erklärte FDP-Landeschef Christoph Meyer. Die AfD, die Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt hatte, teilte mit: "Gerechtigkeit siegt."
Aus der letzten Wahl war die SPD als Siegerin hervorgegangen. Die Partei schloss anschließend ein Bündnis mit Grünen und Linker. Eine aktuelle Umfrage sieht die CDU mit 21 Prozent knapp vor SPD und Grünen mit jeweils 20 Prozent. Die drei Parteien lagen in jüngeren Erhebungen jedoch oft eng beieinander.
Ob die Berlinerinnen und Berliner im Februar auch den Bundestag neu wählen können, ist noch unklar. Die Bundestagswahl soll in 431 von etwa 2300 Berliner Abstimmungsbezirken wiederholt werden. Allerdings wird erwartet, dass gegen diesen Beschluss des Bundestags noch das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Darum könnte es bis zu einer Teilwiederholung der Bundestagswahl noch deutlich länger dauern.
P.M.Smith--AMWN