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Deutscher Spion in russischen Diensten zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen deutschen Spion in russischen Diensten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ralph G. erhielt am Freitag wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt.
Nach Gerichtsangaben hatte der 65-jährige Reserveoffizier der Bundeswehr dem russischen Geheimdienst in den Jahren 2014 bis 2020 über Kontakte zur russischen Botschaft in Berlin Dokumente und Informationen zugespielt. Demnach gab er nicht nur Auskünfte über das Reservistenwesen der Bundeswehr, sondern auch zur Arbeitsweise der Verbindungskommandos der Bundeswehr. Zudem habe er dem russischen Geheimdienst Informationen über den Entwurf des Weißbuchs des Verteidigungsministeriums weitergegeben.
Den Gerichtsangaben zufolge verschaffte G. Russland auch Einblicke in die deutsche Wirtschaft, etwa zu den Folgen der im Jahr 2014 verhängten Sanktionen und zur Gaspipeline Nord Stream 2. Zudem habe er Informationen über die Bundeswehr weitergegeben, darunter auch persönliche Daten von ranghohen Soldaten und Wirtschaftsvertretern.
G. war laut Gericht nicht nur stellvertretender Leiter eines Kreisverbindungskommandos, sondern gehörte mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft an. Als Gegenleistung für die Spionage soll er kein Geld, sondern Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen erhalten haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
T.Ward--AMWN