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PCR-Test und Quarantäne für Kind bei Hospitation an Schule war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Oldenburg hat die PCR-Testung und anschließende Quarantäne eines Grundschülers in Aurich im September 2020 nachträglich für rechtswidrig erklärt. Das liege an den besonderen Umständen des Einzelfalls, erklärte das Gericht am Montag. Der Neunjährige hatte erst eine Woche vor dem Test, am 2. September, eine Hospitation an der Schule begonnen.
Fünf Tage vor Beginn der Hospitation war ein Mitschüler das letzte Mal in der Schule gewesen, danach bekam er Coronasymptome und blieb zu Hause. Später zeigten auch einige andere Kinder der Klasse Krankheitssymptome. Am 9. September wurde bekannt, dass der Bruder des Mitschülers positiv auf Corona getestet worden war. Mitarbeiter des Gesundheitsamts nahmen daraufhin Rachenabstriche bei den Schulkindern der Klasse, für welche die Einwilligung der Eltern vorlag.
Auch der Neunjährige wurde getestet. Seine Mutter hatte ihre Einwilligung nicht erteilt, was die Behörden nicht wussten. Die Kinder wurden nach dem Test für zwei Tage in Quarantäne geschickt. Diese Maßnahme und den Test erklärte das Gericht nun im Fall des Neunjährigen für rechtswidrig. Zwar sei es unter entsprechenden Voraussetzungen möglich, einen solchen Test auch ohne Einverständnis zu machen.
Dafür hätte das Kind aber ansteckungsverdächtig sein müssen - was laut Robert-Koch-Institut dann der Fall gewesen wäre, wenn es Kontakt zu einem bestätigten Fall von Covid-19 gehabt hätte. Da der erkrankte Schüler aber nicht mehr in der Klasse gewesen war, seit der Neunjährige seine Hospitation begann, liege die Sache hier anders. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch die Zulassung der Berufung zum niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.
J.Oliveira--AMWN