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Gutachten hält Lauterbachs Krankenhausreform für verfassungswidrig
Ein von den unionsgeführten Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgelegtes Rechtsgutachten hält die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Krankenhausreform für verfassungswidrig. Vor allem werde die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder missachtet, erklärten die Gesundheitsminister der drei Länder am Donnerstag in Berlin. Gleichzeitig zeigten sie sich zu einer Verständigung bereit.
Lauterbach ließ von einer Regierungskommission Vorschläge für eine Krankenhausreform erarbeiten, die am 1. Januar in Kraft treten soll. Damit sollen die Kliniken in die drei verschiedenen Versorgungslevel Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung aufgeteilt werden. Außerdem soll das Vergütungssystem verändert werden.
Der für das von den drei Ländern vorgelegte Gutachten verantwortliche Augsburger Rechtsexperte Ferdinand Wollenschläger erklärte, jede bundesrechtliche Regelung für die Krankenhausfinanzierung und -versorgung finde dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen treffe.
Damit seien etwa Regelungen des Bundes, die schwerpunktmäßig die Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser steuern oder die Planungsspielräume der Länder für die Krankenhausversorgung übermäßig beschneiden, unzulässig. Deshalb seien die derzeit vorliegenden Vorschläge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gebe aber Reformoptionen innerhalb der Kompetenzordnung.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte, das derzeitige Reformkonzept bedeute einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und müsse deshalb korrigiert werden. "Wir können keine zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung von detaillierten mit Strukturvorgaben hinterlegten Leveln und einer vorgegebenen starren Zuordnung von festen Leistungsgruppen zu einzelnen Leveln mitgehen."
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, er sei froh, dass Lauterbach bereits angekündigt habe, keine unveränderte Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. "Auf dieser Grundlage werden wir nun unsere Gespräche fortsetzen." Er sei "sehr zuversichtlich", dass am Ende eine Reform stehe, die vieles zum Wohl der Patientinnen und Patienten verbessern könne.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte, auch sie halte eine Reform der Krankenhausfinanzierung für wichtig - insbesondere um die notwendige Versorgung in der Fläche nachhaltig auf sichere Beine zu stellen.
Alle drei Länder erklärten sich bereit, ihre künftige Krankenhausplanung grundsätzlich an sogenannten Leistungsgruppen auszurichten. Holetschek erklärte, "die Strukturanforderungen für die Gruppen sollten dabei aber zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Klar muss auch sein, dass die Letztverantwortung und die Entscheidung darüber, welchem Krankenhaus welche Leistungsgruppen zugewiesen werden, bei den Ländern liegt."
Von der Decken erklärt: "Wir wollen keinesfalls eine Reform verhindern, sondern – ganz im Gegenteil – einen Erfolg der Reform ermöglichen." Deshalb müsse eine Reform verfassungsgemäß sein.
Y.Aukaiv--AMWN