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Niedersächsisches Gericht weist Berufung wegen Schäden durch Masernimpfung ab
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat eine Berufungsklage um Hirnschäden nach einer Impfung gegen Masern und Mumps zurückgewiesen. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und der später aufgetretenen Krankheit, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Geklagt hatten die Eltern eines Jungen, der 1983 im Alter von zwei Jahren gegen Masern und Mumps geimpft worden war.
Ein Jahr später kam es bei dem Kind zu ersten Ausfällen in Form eines watschelnden Gangs und zu Kooridnationsstörungen. Später kamen Krampfanfälle hinzu, für die es keine medizinische Erklärung gab. 2014 starb der Sohn, die Eltern führten die Erkrankung auf die Impfung zurück. In der Vergangenheit hatten sie bereits zahlreiche Verfahren angestrengt. Das LSG wies die Berufung der Eltern nun ab.
Im gesamten Komplex seien nach Angaben des Gerichtssprechers neun Gutachten erstellt worden. Keines davon habe einen Impfschaden feststellen können. Dabei wurde unter anderem das asservierte Gehirn des Sohns untersucht.
Das Gehirn sei auf unterschiedliche Art und Weise aufbewahrt worden, um verschiedene Untersuchungsmethoden anwenden zu können, hieß es. Beispielsweise sei ein Teil eingelegt, ein anderer sei eingefroren worden.
Alle Gutachter seien zu dem Schluss gekommen, dass Viren im ganzen Gehirn nachweisbar gewesen wären, wenn sie sich dort befunden hätten. In den Untersuchungen seien jedoch keine Viren festgestellt worden.
P.Martin--AMWN