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Bericht: Knapp 9000 Menschen beantragen Anerkennung von Corona-Impfschaden
In der Bundesrepublik haben einem Bericht zufolge bislang 8886 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Dies berichtete "Zeit Online" am Donnerstag; das Portal beruft sich auf eine Abfrage von Daten in allen 16 Bundesländern. Rund 40 Prozent der Anträge - insgesamt 3488 Stück - seien von den Behörden bisher bearbeitet worden. Davon seien lediglich 379 Fälle anerkannt worden. Die Anerkennungsquote liegt damit bei rund elf Prozent.
Die meisten Anträge wurden laut "Zeit Online" mit 2100 in Bayern gestellt, die wenigsten mit 79 in Bremen. Bezogen auf die Zahl der Geimpften waren die Menschen in Thüringen besonders antragsfreudig. Pro 100.000 Geimpfte sind beim dortigen Landesverwaltungsamt mehr als 22 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens eingegangen, fast doppelt so viel wie im deutschen Durchschnitt. Auf Platz zwei und drei folgen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Unter den sieben Bundesländern mit den höchsten Antragsquoten sind alle fünf ostdeutschen Länder vertreten.
Die Anerkennungsquoten variieren zwischen den Bundesländern stark. Bayern etwa hat dem Bericht zufolge bislang zehn Prozent der Anträge bewilligt, Nordrhein-Westfalen mit 21 Prozent mehr als doppelt so viele. Die Differenzen könnten unter anderem dadurch begründet sein, dass in manchen Bundesländern aussichtsreiche Anträge mit Priorität bearbeitet werden, berichtete "Zeit Online".
Zu den häufigsten Erkrankungen, die als Impfschaden anerkannt wurden, machten sechs Bundesländer auf Anfrage entweder keine Angabe oder sagten, die Diagnosen würden nicht statistisch erfasst. Die anderen Bundesländer nennen als Diagnosen, die häufig anerkannt werden, Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) und Fälle von Sinusvenenthrombosen, teils in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen.
Diese Kombination war als sehr seltene, aber schwere Nebenwirkung beim Corona-Impfstoff von AstraZeneca aufgefallen, woraufhin der Impfstoff in vielen Ländern nicht mehr verimpft wurde. Eine weitere Nebenwirkung dieses Impfstoffs ist das Guillain-Barré-Syndrom, eine Entzündung im Nervensystem, die sich oft mit Lähmungen bemerkbar macht. Auch diese Krankheit wurde in vielen Bundesländern immer wieder als Impfschaden anerkannt.
Menschen, die denken, von einem Impfschaden betroffen zu sein, können in dem Bundesland, in dem sie geimpft wurden, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens stellen - etwa, um eine monatliche Rente zu erhalten.
P.Silva--AMWN