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Alex Bodi wiceprezesem grupy SCANDIC FINANCE
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Алекс Боди е назначен за вицепрезидент на групата SCANDIC FINANCE
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Alex Bodi a SCANDIC FINANCE vállalatcsoport új alelnöke
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Ο Άλεξ Μπόντι νέος αντιπρόεδρος του ομίλου SCANDIC FINANCE
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Alex Bodi byl jmenován viceprezidentem skupiny SCANDIC FINANCE
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Alex Bodi utsedd till vicepresident för SCANDIC FINANCE-koncernen
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تعيين أليكس بودي نائبًا لرئيس مجموعة SCANDIC FINANCE
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SCANDIC FINANCEグループ、アレックス・ボディ氏を副社長に任命
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SCANDIC FINANCE 그룹, 알렉스 보디 부사장 선임
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亞歷克斯・博迪獲任命為 SCANDIC FINANCE 集團副總裁
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Алекса Боді призначено віцепрезидентом групи SCANDIC FINANCE
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Алекс Боди назначен вице-президентом группы SCANDIC FINANCE
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Alex Bodi, numit vicepreședinte al grupului SCANDIC FINANCE
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Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Anträge gegen Coronaregeln überwiegend ab
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat zwei Anträge gegen Regeln zur Eindämmung der Coronapandemie überwiegend abgelehnt. Nur in einem Aspekt war einer der beiden Anträge erfolgreich, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Im ersten Fall hatte sich eine Frau aus Gelsenkirchen gegen die Pflicht, in bestimmten Alltagssituation eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, an das Gericht gewandt. (Az.: 13 D 283/20.NE und Az.: 13 D 293/20.NE)
Dies wurde überwiegend abgelehnt, weil die Coronaschutzverordnung vom 30. November 2020 gerechtfertigt war. Lediglich mit Blick auf das Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bekam sie Recht. Die Schutzverordnung sah vor, dass auch im unmittelbaren Umfeld von Geschäften eine Maske zu tragen war. Dieses Umfeld sei aber nicht konkret definiert worden, entschieden die Richter. Es sei unklar, wie weit der Bereich gefasst gewesen sei. Die Regel wurde später vom Land abgeschafft.
In einem zweiten Fall lehnte das Gericht den Antrag des Betreibers einer Yogaschule gegen die coronabedingte Schließung der Schule ab. Die Coronaschutzverordnung vom 30. November 2020 schrieb unter anderem vor, dass öffentliche Sportstätten wie Fitnessstudios geschlossen bleiben mussten. Vor Gericht wurde darüber gestritten, ob Yogastudios überhaupt unter diese Regel fallen. Der Antragsteller argumentierte gegen die Schließung, weil Yoga besonders gesundheitsfördernd sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, weil der gesundheitsfördernde Aspekt für jeden Sport gelte.
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A.Mahlangu--AMWN