-
Wirtschaftsinstitut Ifo: Sondervermögen bislang fast komplett zweckentfremdet
-
Weitere Razzia bei rechtsextremer Zelle "Letzte Verteidigungswelle"
-
Zahl von Geburtskliniken seit Wiedervereinigung halbiert
-
EuGH: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung
-
Preise für neue Verträge gestiegen: Iran-Krieg erreicht laut Verivox Gaskunden
-
Zahl von Mehrlingsgeburten geht weiter zurück
-
Taliban: Rund 400 Tote nach pakistanischem Angriff auf Kabul
-
EU-Migrationskommissar: Derzeit keine größere Fluchtbewegung von Iran nach Europa
-
Bundesregierung will Verdopplung der Rechenzentrumskapazität bis 2030
-
CDU-Politiker hält Bundeswehr-Einsatz in Hormus für sinnvoll - SPD hält dagegen
-
Razzia bei Verdächtigem in Hamburg: 50 Kilogramm sprengstoffgeeignete Stoffe entdeckt
-
Mindestens 23 Tote bei mutmaßlichen Selbstmordanschlägen in Nigeria
-
Zwei Menschen in Bistro in hessischem Raunheim erschossen - Täter flüchtig
-
Seider und Peterka punkten: Wichtige Siege im Playoff-Rennen
-
Unklare Lage bei Draisaitl: "Nicht viele Informationen"
-
Botschaft: Iran berät mit Fifa über Verlegung von WM-Spielen nach Mexiko
-
Siegesserie der Magic vorbei: "Einen Schritt zu langsam"
-
Iran-Krieg: Angriffe in irakischer Hauptstadt Bagdad - Mindestens vier Tote
-
Ghana mit drei Bundesliga-Spielern gegen Deutschland
-
WM: Iran verhandelt mit FIFA über Spielverlegung nach Mexiko
-
Matthäus lobt DFB-Team: "Gesehen, dass sie es können"
-
Iran: Schah-Sohn gründet Komitee für Wahrheits- und Justizkommission
-
Chile beginnt mit Bauarbeiten an Grenzbefestigungen zu Peru und Bolivien
-
Nvidia-Chef rechnet bis einschließlich 2027 mit Umsatz von einer Billion Dollar
-
Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht
-
Prozess gegen mutmaßlich von Russland beauftragte Spione beginnt in Stuttgart
-
Urteil wegen Polizeigewalt gegen Gelbwesten 2018 wird verkündet
-
Merz empfängt EU-Parlamentspräsidentin Metsola zu Antrittsbesuch
-
EU-Umweltminister beraten über Abkehr vom Verbrenner-Aus
-
Bauministerin Hubertz fordert Mutterschutz für selbstständige Frauen
-
Totaler Stromausfall in Kuba - Trump will Karibikinsel "nehmen"
-
Kennedy Center in Washington: Direktorium genehmigt zweijährige Renovierungsarbeiten
-
BioNxt unterzeichnet strategische Vereinbarung zur Vermarktung in Eurasien nach Erteilung des Patents für Cladribin-ODF in Eurasien und Europa
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verlässt nach Lungenentzündung Intensivstation
-
US-Richter stoppt Impf-Kurswechsel unter Trump
-
Israels Präsident nennt Iran-Krieg "Wendepunkt" für den Nahen Osten
-
Irans Blockade der Straße von Hormus: Trump beklagt mangelnde Hilfe von Verbündeten
-
Nach Angriff auf jüdische Schule: Amsterdamer Polizei verbreitet Bilder von Verdächtigen
-
Hjulmand vor Arsenal: "Eine Chance, die wir nutzen sollten"
-
Israel startet "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon - Merz nennt Offensive "Fehler"
-
Warnstreik von Verdi: Keine Passagierflüge vom Berliner Flughafen am Mittwoch
-
Kritik an Vorstoß der Unicredit zur Übernahme weiterer Anteile an der Commerzbank
-
"Wir missbilligen das": Merz fordert EVP-Chef zu Klärung in Chat-Affäre auf
-
Torhüter Urbig zurück im Bayern-Training
-
Merz bezeichnet israelische Bodenoffensive im Libanon als "Fehler"
-
Straße von Hormus: Trump wirft Ländern mangelnde Hilfsbereitschaft vor
-
Russland greift Kiew am helllichten Tag an – landesweit insgesamt drei Tote
-
Merz fordert EVP-Chef Weber zur Klärung von Absprachen mit Rechtsaußen auf
-
Bayern-Stürmer Jackson für zwei Spiele gesperrt
-
Abfuhr für Trump: Bundesregierung lehnt Marine-Hilfe in Straße von Hormus ab
Gutachten verweist auf europarechtliche Hürden bei Cannabis-Legalisierung
Teile der Ampel-Pläne für eine Legalisierung von Cannabis sind womöglich nicht mit Europarecht vereinbar. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestages hervor, über das der "Spiegel" am Dienstag berichtete. Zwar halte es das Gutachten prinzipiell für möglich, den Privatkonsum - also Besitz, Kauf und Anbau - straffrei zu stellen, heißt es in dem Bericht. Die deutlich weitergehenden Pläne der Koalition seien aber europarechtlich problematisch.
Vor dem Hintergrund europarechtlicher Verträge sei davon auszugehen, dass "der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf", heißt es in dem Gutachten. Eigenanbau und Konsum könnten demnach entkriminalisiert werden.
Auch der gemeinsame Anbau in Vereinen wäre nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes – wenn auch unter strengen Auflagen – möglich. Kompliziert sei aber die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Mitglieder ihre Pflanzen nicht selbst aufziehen.
Die Bundesregierung will Cannabis noch in diesem Jahr teilweise legalisieren. Der Besitz von 25 Gramm zum Eigenbedarf soll künftig straffrei bleiben, die Abgabe soll kontrolliert über Vereine erfolgen. Der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen soll erlaubt sein. In einem zweiten Schritt soll in Modellregionen der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht seine Skepsis gegenüber den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigt. "Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs", sagte Pilsinger dem "Spiegel".
"Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch." Daher sei der aktuelle Gesetzentwurf der "Ampel" hinsichtlich der geplanten Anbauvereinigungen "höchstwahrscheinlich nicht mit dem Europarecht vereinbar".
Auch bei den Modellregionen sieht Pilsinger rechtliche Probleme. Das Gutachten bezweifele "stark, dass staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme" europarechtskonform wären, sagte Pilsinger. Konkret heißt es im Gutachten, es sei fraglich, ob die Beschaffungsmaßnahmen "wie etwa die Einrichtung eines staatlich/staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems zu Genusszwecken von der mitgliedstaatlichen Entkriminalisierungsfreiheit gedeckt sind".
Laut dem Gutachten sind Cannabis-Modellprojekte nur möglich, wenn sie so gestaltet sind, "dass sie tatsächlich ausschließlich medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen und die kontrollierte Abgabe an einen sehr eingeschränkten Personenkreis abgesichert ist", betonte Pilsinger. "Daher ist eine Legalisierung von Cannabis durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig".
P.Santos--AMWN