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Grüne und Krankenhausgesellschaft wollen breite Maskenpflicht beibehalten
Kurz vor der ersten Lesung des neuen Infektionsschutzgesetzes im Bundestag am Mittwoch haben Gesundheitsexperten und die Grünen die geplanten Lockerungen kritisiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, sprach sich in der "Passauer Neuen Presse" (Mittwochsausgabe) für eine Beibehaltung der Maskenpflicht aus. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, kritisierte die geplante Hotspot-Regelung als zu ungenau.
Die Frage laute: "Wollen wir die Maske als einfaches, niedrigschwelliges Instrument als Teil des Basisschutzes sehen, oder wollen wir sie nur in Hotspot-Regionen zur Anwendung bringen", sagte Dahmen. Von den Fachverbänden habe er ein sehr deutliches Signal bekommen, dass der breitflächige Einsatz der Maske dringend angezeigt wäre.
So forderte beispielsweise die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine weitreichende Maskenpflicht über den 20. März hinaus: "Wir befinden uns in einer problematischen Situation", sagte der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgabe). Die Inzidenz sei auf Rekordhöhe, die Belegung auf Normalstationen steige.
Die steigenden Infektionszahlen würden sich absehbar auch auf die Intensivstationen auswirken. Parallel dazu gebe es große Personalausfälle in den Kliniken. "Deshalb braucht es auch nach dem 20. März die Maskenpflicht an Orten mit hoher Infektionsgefahr", so Gaß. Das seien zum Beispiel der Öffentliche Nahverkehr, aber auch der Einzelhandel oder Orte mit vulnerablen Gruppen.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen überstieg am Mittwoch erstmals die Schwelle von 1600. Der Wert lag laut Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwochmorgen bei 1607,1. Am Vortag hatte er 1585,4 betragen, am Mittwoch vergangener Woche 1319,0. Der Wert beziffert die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.
"Wir sind in dieser Omikron-Welle offensichtlich noch nicht über den Berg", erklärte Dahmen. Es gebe "im Moment wenig Anlass, über umfangreiche Lockerungen zu reden". Allerdings "verschließt sich ein Koalitionspartner" einer Beibehaltung der Maßnahmen gegenüber. Es brauche bei dieser Frage nun Verantwortung und Führungswillen. "Denn im Moment haben wir keine parlamentarische Mehrheit, um den breiten Einsatz der Maske als Teil des Basisschutzes durchzusetzen", sagte der Grünen-Politiker weiter.
Koalitionspartner FDP hatte sich zuletzt immer wieder für eine möglichst weitgehende Abschaffung der Corona-Maßnahmen stark gemacht.
Bundesärztekammer-Präsident Reinhardt sagte der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe), es sei grundsätzlich richtig, die Schutzmaßnahmen wieder etwas zurückzufahren. Die Corona-Infektionen unter Omikron verliefen deutlich milder als unter der Vorgängervariante Delta. "Anders als bei den vorherigen Infektionswellen droht den Krankenhäusern trotz hoher Infektionszahlen derzeit keine Überlastung. Das liegt vor allem daran, dass die meisten Menschen aus den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, insbesondere Ältere und Vorerkrankte, dreifach geimpft sind, manche sogar vierfach."
Er kritisierte allerdings die geplante Hotspot-Regelung, die den Ländern Möglichkeiten für schärfere Schutzmaßnahmen in besonders von Infektionen betroffenen Regionen verschafft. Dafür "brauchen wir klare Kriterien und Grenzwerte", sagte Reinhardt. "Dass im Gesetzentwurf nur beispielhaft aufgeführt wird, ab wann die Länder schärfere Maßnahmen erlassen können, wird zwangsläufig zu einem bundesweiten Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Regelungen führen. Das verunsichert die Bevölkerung unnötig."
Der Bundestag befasst sich am Mittwoch erstmals mit dem Entwurf der Ampel-Koalition für ein geändertes Infektionsschutzgesetz (13.00 Uhr). Das Gesetz soll eine gesetzliche Grundlage für Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie schaffen, wenn die meisten der bisherigen Regeln am Sonntag auslaufen. Neu eingeführt wird eine Hotspotregelung: Sie soll ermöglichen, dass an Pandemieschwerpunkten weiterhin Regeln wie Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte gelten können.
L.Davis--AMWN