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Reform soll Rettungsdienst und Kliniken entlasten - Notfallnummern werden vernetzt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine Reform der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland vorgestellt, die Rettungsdienste und Krankenhäuser entlasten soll. Kernpunkt der Reform ist eine verbesserte Patientensteuerung durch die engere Vernetzung der bundesweiten Notrufnummer 112 mit dem telefonischen kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der unter der Nummer 116 117 erreichbar ist. Damit sollen verzichtbare Einsätze von Rettungsdienst und Notfallambulanzen künftig verhindert werden. Bisher würden viele Patienten in Krankenhäuser eingeliefert, "die da nicht hingehören", sagte Lauterbach am Dienstag in Berlin.
25 bis 30 Prozent der Patienten in Notaufnahmen könnten Lauterbach zufolge auch in Arztpraxen versorgt werden oder seien sogar gar keine Notfälle. Hier gebe es ein "unfassbar großes Potenzial, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Versorgung der Patienten zu verbessern", sagte Lauterbach.
Die Leitstellen von Rettungsdienst (112) und der kassenärztlichen Vereinigungen (116 117) sollen dafür künftig "wie kommunizierende Röhren" arbeiten, sagte Lauterbach. Anrufer sollen so "wechselseitig" schneller von einer Leitstelle in die andere übergeben werden können, heißt es in dem Reformentwurf, den die Bundesregierung laut Gesundheitsministerium "in Kürze" vorlegen wolle.
Eine "systematische und softwaregestützte Ersteinschätzung" solle ermitteln, ob der Patient ein Notfall sei und ob dieser eine Versorgung im Krankenhaus oder sogar des Rettungsdienstes benötigt. "Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden", betonte Lauterbach. Das müsse nicht immer das Krankenhaus sein.
"In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller", sagte er. Häufig reiche auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis. "Heute sind die Notfallzentren der Kliniken oft überfüllt, auch mit Patienten, die nicht im Krankenhaus versorgt werden müssten."
Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. In Kürze sollen auch Eckpunkte zu einer Rettungsdienstreform vorgestellt werden.
P.Silva--AMWN