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Stiftung Patientenschutz nennt Start des Organspende-Registers "halbherzig"
Die Stiftung Patientenschutz hat den für Montag geplanten Start des Organspende-Registers als "halbherzig" kritisiert. "Bund und Länder verhindern eine bürgernahe Abgabe der digitalen Erklärung zur Organspende", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. "Das vereitelt die Erfolgsaussichten, schwerstkranken Menschen zu helfen." Kein Passamt in Deutschland verfüge über ein datenschutzsicheres Terminal; Bürgerinnen und Bürger hätten somit nicht die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende direkt vor Ort in das Register einzutragen.
Die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen habe "noch nicht einmal begonnen", kritisierte Brysch. Die Menschen könnten ihre Eintragung in das Organspende-Register nur selbst digital hinterlegen. Zwar blieben die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung - der Vermerk in der Patientenverfügung und der Papierausweis - bestehen. "Internet-Unerfahrene sind jedoch von dem zusätzlichen digitalen Angebot ausgeschlossen." Brysch forderte Bund und Länder auf, "innerhalb eines Jahres für die Anbindung an die Passämter zu sorgen".
Ab Montag können potenzielle Organspenderinnen und Organspender ihre Spendenbereitschaft in einem zentralen Register hinterlegen. Die Einführung erfolgt schrittweise: Zunächst ist es möglich, eine Erklärung für oder gegen die Organspende mit Hilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen. Ab Juli soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, welche die Versicherten von ihrer Krankenkassen bekommen. Dann sollen auch die Krankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen abzurufen.
Der Bundestag hatte Anfang 2020 die sogenannte Entscheidungslösung beschlossen, bei der die Bürger freiwillig ihre Entscheidung im digitalen Register dokumentieren sollen. Das sogenannte Widerspruchsmodell, für das auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war, hatte keine Mehrheit gefunden. Bei diesem Modell hätten alle Menschen als möglicher Organspender gelten sollen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hätten.
X.Karnes--AMWN