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CDU-Politiker Frei sieht in Cannabis-Legalisierung Gefahr für Straßenverkehr
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sieht in der Legalisierung von Cannabis ab Montag auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. "Vor allem für den Straßenverkehr muss die Losung gelten: null Toleranz für Experimente", sagte Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Sonntag. Der Genuss von Cannabis verändere die Wahrnehmung und die schränke die Reaktionsfähigkeit ein. Drogenkonsum habe im Straßenverkehr "nichts verloren".
"Wie überhastet das Gesetz eingeführt wird, kann man auch daran sehen, dass viele Folgefragen bisher ungelöst sind", kritisierte Frei in den Funke-Zeitungen. Neben den gesundheitlichen Risiken vor allem für junge Menschen sei das Gesetz mit "enormer" Zusatzbelastung für Polizei und Justiz verbunden. "Allein durch die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung müssen in der Justiz über 100.000 Strafakten durchgearbeitet und teilweise Gesamtstrafen neu berechnet werden. Und das, obwohl heute schon tausende Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlen."
Die Union lehne das Gesetz "ganz grundsätzlich ab", fügte Frei hinzu. Im Falle eines Regierungswechsels werde sie es wieder rückgängig machen.
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis tritt am 1. April in Kraft. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit künftig erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Eingetragene Verurteilungen im Bundeszentralregister der Justiz wegen fortan nicht mehr strafbarer Cannabis-Verstöße können auf Antrag der Betroffenen gelöscht werden.
Im Straßenverkehr ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat sich hier für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für den Cannabis-Wirkstoff THC ausgesprochen. Begründet wurde dies unter anderem mit den langen Nachweiszeiten von Cannabis: Autofahrerinnen und Autofahrer sollen in Zukunft nur belangt werden, wenn der Konsum "in einem gewissen zeitlichen Bezug" zum Fahren erfolgte. Zur Einführung des vorgeschlagenen Grenzwertes muss nun noch das Straßenverkehrsgesetz geändert werden.
X.Karnes--AMWN