-
EVP-Zusammenarbeit mit Ultrarechten auf EU-Ebene: CSU nimmt Weber in Schutz
-
Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber
-
Streiks im Nahverkehr am Donnerstag in mindestens fünf Bundesländern
-
Wadephul sieht die Nato in der Straße von Hormus "nicht zuständig"
-
Ur-Gladbacher Reitz wechselt nach Leipzig
-
Borussia Düsseldorf holt Superstar Fan aus Saarbrücken
-
AOK: Leichter Rückgang bei Krankheitstagen - Anstieg bei Langzeiterkrankungen
-
Spritpreise: Verbraucherschützer fordern Stromsteuersenkung als Entlastung
-
Technische Ursache für Brand an Bundeswehrlastwagen in Lüneburg - Millionenschaden
-
Raubmord in Schrebergarten: Lebenslange Haft für 68-Jährigen in Niedersachsen
-
Schneider geht von Erreichen der Klimaziele für 2030 aus
-
Verdi ruft für Donnerstag in mehreren Bundesländern zu Nahverkehr-Streiks auf
-
Russischer Drohnenangriff auf Kiew am helllichten Tag – Verletzte in weiteren Regionen
-
Steigende Öl- und Gaskosten: Reiche lehnt Preisdeckel ab
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Rechtspopulisten erobern in erster Runde 24 Rathäuser
-
Frühere Dombaumeisterin kritisiert geplantes Eintrittsgeld für Kölner Dom
-
Unicredit legt Angebot für weitere Anteile an der Commerzbank vor
-
Anklage gegen früheren Chefarzt wegen Missbrauchs von jugendlichen Patientinnen
-
Russischer Drohnenangriff am helllichten Tag: Mehrere Explosionen in Kiew zu hören
-
Kommunalwahlen in Paris: Fünf Kandidaten in der zweiten Runde
-
Asiens Fußballverband hofft weiter auf Irans WM-Teilnahme
-
Trendergebnis: CDU liegt bei Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Flughafen von Dubai nimmt Betrieb nach Drohnenvorfall und Brand teilweise wieder auf
-
Israel hat "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon begonnen
-
NHL: Draisaitl trifft und verletzt sich
-
Justizministerium: Zahl der Fahrgäste ohne Ticket im DB-Fernverkehr gestiegen
-
Nervenstarker Sinner gewinnt erstmals Indian Wells
-
Trump fordert Nato-Beteiligung in Straße von Hormus
-
Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht
-
Oscars: "One Battle After Another" triumphiert über "Blood & Sinners"
-
Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden
-
Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt
-
Steinmeier besucht Panama zum Auftakt von Mittelamerika-Reise
-
SPD und CDU in Brandenburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
EU-Energieminister beraten vor dem Hintergrund steigender Öl- und Gaspreise
-
EU-Außenminister beraten in Brüssel über Kriege in Ukraine und Nahost
-
Niederländischer Regierungschef Jetten zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Flugbetrieb am Flughafen von Dubai nach Drohnenvorfall vorübergehend eingestellt
-
Trump: Abkommen mit Kuba wird "sehr bald" zustandekommen
-
Trump: Iran nicht "bereit" für Abkommen zur Beendigung des Krieges
-
Behörden: Drohnenvorfall löst Feuer nahe internationalem Flughafen von Dubai aus
-
Trump: Ausbleibende Hilfe in Straße von Hormus wäre "schlecht" für Zukunft der Nato
-
Museumsbeleuchtung mieten - hochwertige Lichtlösungen von LED Explorer
-
Trump und Starmer beraten über Blockade der Straße von Hormus
-
Fünf Verletzte durch Raketenangriff auf Flughafen von Bagdad
-
Rechtspopulisten behaupten sich bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Iranische Führung kündigt Anhebung des Mindestlohns um 60 Prozent an
-
Kasachstan beschließt per Referendum neue Verfassung
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe in Le Havre vorn
-
Spiele beendet: Paralympisches Feuer in Norditalien erloschen
Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben
Ein Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch, wie das Gericht am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen einen Apotheker eingeleitet, weil dieser die sogenannte Pille danach nicht herausgeben wollte.
Der Apotheker habe sich auf sein Gewissen berufen, weil er sich nicht an der Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, erklärte das Gericht. Als selbstständiger Apotheker müsse er aber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht.
Die grundsätzlich geschützte Gewissensfreiheit setze einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne, hieß es vom Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe.
O.Norris--AMWN