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Lauterbach: Mit Cannabis-Anbauvereinigungen werden Dealer arbeitslos
Die im Cannabisgesetz verankerte Möglichkeit des gemeinschaftlichen und nicht-gewerblichen Anbaus von Cannabis in Vereinen oder Genossenschaften wird nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) langfristig zu Vorteilen führen. "Mit den Anbauvereinigungen machen wir langfristig die Dealer arbeitslos, wir verhindern Verunreinigungen und hohe Konzentrationen von Cannabis und schützen somit die Cannabiskonsumenten", sagte Lauterbach der "Bild am Sonntag" (Bams) vor Inkrafttreten der Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen am 1. Juli.
Für Jugendliche werde der Konsum verboten bleibe und der Verkauf an Minderjährige werde strenger bestraft als bisher, betonte Lauterbach. In den USA habe sich gezeigt, dass der Konsum Jugendlicher nach der Legalisierung von Cannabis nicht ansteige. "Flankiert mit entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen wird es gelingen, den Cannabiskonsum zurückzudrängen", erklärte Lauterbach. Gleichzeitig mahnte der Minister, die Legalisierung dürfe "nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Droge schädlich ist."
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.
Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am Montag in Kraft.
kbh
G.Stevens--AMWN