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Klage in Koblenz erfolglos: Kein Schadenersatz für angeblichen Impfschaden
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Schadenersatzklage einer Frau wegen eines angeblichen Impfschadens abgewiesen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Corona-Impfstoff von Biontech sei positiv, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die Klägerin habe auch nicht nachgewiesen, dass ihre behaupteten Gesundheitsprobleme mit den Impfungen zusammenhingen.
Die Frau war Ende August 2021 zum ersten und Ende September 2021 zum zweiten Mal geimpft worden. Sie gab an, dass sie wenige Tage nach der ersten Impfung unter starken Kopfschmerzen und Schwindel gelitten habe und sich die Symptome nach der zweiten Impfung noch verstärkt hätten. Sie sei inzwischen weniger belastbar, laufe unsicher und falle leicht.
Von Biontech forderte sie Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro. Das Landgericht Mainz wies ihre Klage im November vergangenen Jahres ab, woraufhin die Frau sich an das Oberlandesgericht wandte. Auch dort hatte sie aber nun keinen Erfolg.
Das Koblenzer Gericht zeigte sich aufgrund der Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts von dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs überzeugt. Es gebe keinen hundertprozentigen Schutz, dieser werde aber auch nicht versprochen, erklärte es. Der Nutzen überwiege die Risiken bei Weitem.
Der Impfstoff sei auch korrekt gekennzeichnet gewesen. Die gesetzlich relevanten Produktinformationen seien nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse richtig gewesen und fortlaufend aktualisiert worden. Außerdem seien sie frei zugänglich. Die Frau habe keine Indizien dafür geliefert, dass die Impfung Beschwerden verursacht habe, erklärte das Gericht laut dem bereits am Mittwoch gefallenen Urteil weiter.
Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Klägerin könnte sich also noch dorthin wenden, um das Koblenzer Urteil höchstrichterlich überprüfen zu lassen.
P.Costa--AMWN