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BGH verhandelt Ende August über Maskenstreit um Weimarer Familienrichter
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich Ende August mit dem Fall eines Thüringer Richters, der während der Coronapandemie die Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen anordnete. Den Termin für die Verhandlung setzte der BGH nach Angaben vom Dienstag auf den 28. August fest. Der Richter war vor einem Jahr vom Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Az. 2 StR 54/24)
Der am Amtsgericht Weimar tätige Familienrichter hatte im April 2021 angeordnet, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten und die Coronamaßnahmen beendet würden. Er begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl. Die Entscheidung sorgte bundesweit für Aufsehen und wurde später wieder aufgehoben. Sowohl das Thüringer Oberlandesgericht als auch der BGH stellten damals klar, dass Familiengerichte in diesen Fällen gar nicht zuständig sind.
Nach den Feststellungen des Erfurter Landgerichts hatte der Familienrichter schon Anfang 2021 beabsichtigt, eine solche Entscheidung zu treffen. Er habe im Vorfeld aktiv darauf hingewirkt, dieses Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem durch Gespräche mit Eltern oder die Beschaffung von Gutachten habe er zudem dafür gesorgt, dass er mit dem von ihm gewünschten Ergebnis entscheiden konnte.
Der Familienrichter habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden, die gerichtliche Neutralität verletzt, sein Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht. Das Landgericht verurteilte ihn im August 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte.
Gegen dieses Urteil wandte sich der Weimarer Richter an den BGH. Auch die Staatsanwaltschaft will die Erfurter Entscheidung in Karlsruhe überprüfen lassen, sie wendet sich vor allem gegen die Überlegungen zur Strafzumessung. Nun wird vom zweiten Strafsenat des BGH höchstrichterlich verhandelt.
M.Fischer--AMWN