-
Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner wegen Blinddarmentzündung operiert
-
Macron zu Weihnachtsfeier mit französischen Truppen in den Emiraten
-
Bob: Nolte im Zweier erstmals geschlagen
-
Einzelhandel bislang unzufrieden mit dem Weihnachtsgeschäft
-
Kreml: Keine direkten Gespräche zwischen USA, Ukraine, Russland geplant
-
DAK-Chef rechnet mit Zusatzbeitrag der Kassen von im Schnitt 3,12 Prozent
-
"Eine Ehre": Mbappé feiert CR7-Rekord an seinem Geburtstag
-
Ricken sieht BVB noch nicht als Spitzenmannschaft
-
Australien gedenkt der Opfer des Anschlags vom Bondi Beach mit Schweigeminute
-
NFL: Philadelphia sichert Divisionstitel - Coleman verletzt
-
Mehr Rentner als je zuvor auf Sozialhilfe angewiesen - vor allem Frauen
-
NBA: Schröder verliert weiter - Orlando ohne deutsches Trio
-
"Ancelotti, hilf uns": Neymar glaubt an WM-Teilnahme und Titel
-
"Nur dankbar": Schuster emotional nach Sieg in Wolfsburg
-
"Nicht würdig": RB-Kapitän Raum kritisiert Schiedsrichter
-
Kerzen im Fenster: Australien gedenkt der Opfer des Anschlags am Bondi Beach
-
USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab - Caracas spricht von "Diebstahl"
-
US-Medien: USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab
-
Trauerfeier für den Penny in Washington
-
Nach Wirtz-Vorlage: Liverpool gewinnt bei Tottenham Hotspur
-
Dämpfer vor dem Fest: Klopp sieht nächste Leipzig-Pleite
-
Rodeln: Nächster Streich von Loch - Langenhan Zweiter
-
Merz: Anschlag von Magdeburg überschattet auch dieses Weihnachten
-
Hoffmann in Engelberg nur von Prevc geschlagen
-
Dreierpack von Pejcinovic reicht nach Bauer-Beförderung nicht
-
Frankfurt holt einen Punkt beim HSV
-
VfB verpasst Sieg im Duell um die Königsklasse
-
Ukraine und Russland sollen erstmals seit halbem Jahr wieder direkt miteinander verhandeln
-
Basketball: FC Bayern trennt sich von Weltmeistercoach Herbert
-
Brasiliens Präsident Lula fordert von EU "Mut" zur Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen
-
Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor
-
Woltemade-Doppelpack für Newcastle nicht genug
-
Kombination: Geiger sorgt für ersten deutschen Saisonsieg
-
Lautern verliert Anschluss zur Spitzengruppe
-
Wolfsburg befördert Bauer zum Cheftrainer
-
Fortuna siegt beim Mislintat-Einstand
-
Reaktion auf tödlichen Angriff: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Von Allmen siegt vor Odermatt - halbe Norm für Jocher
-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz
Beim Verkauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet muss auf den Datenschutz geachtet werden. Kunden müssen ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg entschied. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage vorgelegt. (Az. C-21/23)
Der BGH muss in einem Rechtsstreit zwischen zwei konkurrierenden Apothekern entscheiden. Einer von ihnen verkauft seit 2017 Medikamente über Amazon. Wenn Kundinnen und Kunden diese bestellen, müssen sie verschiedene Informationen angeben. Der andere Apotheker klagte dagegen. Er will erreichen, dass sein Konkurrent die Mittel nicht länger über das Internet verkaufen darf, solange nicht sichergestellt sei, dass die Kunden vorab in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einwilligen können.
Der Bundesgerichtshof fragte den EuGH, ob es sich überhaupt um Gesundheitsdaten handle, wenn für den Medikamentenkauf kein ärztliches Rezept notwendig ist. Das bejahte der EuGH nun. Bei der Onlinebestellung eingegebene Daten wie etwa Name, Lieferadresse und Informationen, die für die Individualisierung der Medikamente notwendig seien, stellten Gesundheitsdaten im Sinn der europäischen Datenschutzgrundverordnung dar.
Der Verkäufer müsse Kundinnen und Kunden also über die Umstände und den Zweck der Datenverarbeitung informieren, und zwar deutlich und vollständig. Er müsse auch ihre ausdrückliche Einwilligung zu dieser Verarbeitung einholen.
Aus den Daten könne nämlich auf den Gesundheitszustand geschlossen werden, erklärte der EuGH, da eine Verbindung zwischen dem Käufer und dem Arzneimittel hergestellt werde. Das sei unabhängig davon, ob dieser die Medizin vielleicht für jemand anderen bestelle.
Im konkreten Fall muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
S.Gregor--AMWN