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Lauterbach: Wir brauchen die Krankenhausreform jetzt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die von ihm vorgelegte Krankenhausreform im Bundestag erneut gegen Kritik verteidigt. "Wir brauche diese Reform jetzt", sagte Lauterbach am Donnerstag in der Schlussdebatte über den Gesetzentwurf. Ziel sei ein Umbau des Systems, der Krankenhäuser mit qualitativ hochwertiger Versorgung ebenso schütze wie kleinere Kliniken auf dem Land.
Aktuell habe Deutschland "die teuerste Krankenhausversorgung in Europa" aber nur "eine mittelmäßige Qualität", argumentierte der Minister. "Wir haben ein Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung", unterstrich er den Reformbedarf. Die Kliniken müssten künftig "das machen, was medizinisch sinnvoll" ist, statt sich auf Bereiche zu konzentrieren, die ihnen - wie beispielsweise Knieprothesen - das meiste Geld bringen.
Lauterbach widersprach Vorwürfen, die Neuregelung würde ein Krankenhaussterben besonders in ländlichen Regionen auslösen. "Diese Reform schützt und rettet auch die kleinen Häuser auf dem Land", sagte er im Bundestag. Grund seien geplante Zuschläge für das Bereithalten einer Grundversorgung.
Richtig sei allerdings: "Wir haben zu viele Krankenhäuser", sagte Lauterbach weiter. Insgesamt gebe es etwa hundert Krankenhäuser mehr, als tatsächlich gebraucht würden. Daher sollten die Länder die Finanzierung so steuern können, "dass es dem Bedarf entspricht". Ohne eine Reform hingegen würde es "ein beispielloses Krankenhaussterben" geben, warnte der Minister. Dies würde häufig gerade solche Häuser treffen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung anbieten.
Ein Kernstück des Reformvorhabens ist eine stärkere Spezialisierung der Kliniken. Vor allem kleinere Krankenhäuser sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Für Patientinnen und Patienten würde dies unter Umständen längere Wege bedeuten, nach der Argumentation von Lauterbach würden sie dann aber eine bessere Behandlung erhalten.
Die bisherige Vergütung über Fallpauschalen soll eingeschränkt werden, weil sie erhebliche Fehlanreize setzt: Sie kann dazu führen, dass Kliniken Behandlungen ausführen, die medizinisch gar nicht erforderlich sind - nur um diese dann finanziell abrechnen zu können. Daher sollen künftig 60 Prozent des Geldes über sogenannte Vorhaltepauschalen fließen, bei denen Krankenhäuser dafür bezahlt werden, dass die bestimmte Leistungen anbieten.
M.Fischer--AMWN